Nach den von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen bei Corona-Quarantäneregeln hat das Robert Koch-Institut (RKI) neue Empfehlungen veröffentlicht. Sie gelten ab diesem Samstag, wie das RKI am Freitag mitteilte.
Generell sollen sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen von Infizierten und die Isolierung, wenn man selbst erkrankt ist, an einer „Sieben-Tage-Regel“ orientieren: Sie enden nach sieben Tagen, wenn man sich dann mit einem negativen PCR- oder Schnelltest „freitestet“. Für das Ende einer Isolierung muss man zuvor auch noch 48 Stunden ohne Symptome sein. Ohne abschließenden Test sollen Quarantäne und Isolierung jeweils zehn Tage dauern.
Bund und Länder hatten die Neuregelungen in der vergangenen Woche auch mit Blick auf die Verbreitung der neuen Virusvariante Omikron vereinbart. Generell sollen Absonderungszeiten verkürzt werden und unabhängig von der Virusform gelten. Bisher konnten Absonderungen je nach Variante, Impf- und Genesenenstatus für bis zu 14 Tage gelten. Wenn es sich etwa um Omikron handelt, gab es auch für Geimpfte keine Ausnahmen. Umgesetzt werden die Regeln letztlich von den Ländern.
Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll die Isolierung ebenfalls sieben Tage dauern – aber zum Abschluss verpflichtend mit einem genaueren PCR-Labortest. Zudem muss man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein. Für Kinder in Schulen und Kitas soll die Quarantäne als Kontaktperson fünf Tage dauern, mit PCR- oder Schnelltest frühestens dann.
Der Bundesrat hatte zuvor den Weg für eine Verordnung frei gemacht, die grundsätzliche Ausnahmen von einer Quarantäne regelt. Künftig sind unter anderem „Geboosterte“ mit Auffrischungsimpfung von einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten ausgenommen.
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