In unregelmäßigen Abständen schauen Pharmazieräte oder Amtsapotheker in Apotheken vorbei und sehen nach dem Rechten. In den Kammerbezirken Saarland, Niedersachsen und Baden-Württemberg finden derzeit wegen der Corona-Krise keine Revisionen statt. In den meisten anderen Bundesländern dürfte die Überwachung in diesen Tagen ebenfalls nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Allerdings hält das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein offiziell noch an den Überwachungsbesuchen fest.
Bereits Mitte März teilte die Apothekerkammer Saarland ihren Mitgliedern mit: „In Absprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie teilen wir mit, dass die Apothekenüberwachung ab sofort bis zum 30.04.2020 ausgesetzt wird. Die Frage, wie es dann weitergeht, steht naturgemäß in Abhängigkeit der allgemeinen Entwicklungen.“
Die Bundesregierung hat ihren „Shutdown“ für Wirtschaft und Bevölkerung vorläufig bis zum 19. April verhängt. Dann wird in Berlin über das weitere Vorgehen entschieden. Es zeichnet sich bereits ab, dass dann schrittweise die Kontaktsperren gelockert werden, Sporteinrichtungen, Kitas und Schulen wieder öffnen könnten. Derzeit laufen in den Ministerien die Vorbereitungen für die Lockerung der Corona-Maßnahmen. Dann dürfte sich auch die Revisionsfrage neu stellen.
Auch in Niedersachen hat die Apothekerkammer beim Thema Revisionen reagiert: „Als angemessene Reaktion auf die aktuelle Situation zur Ausbreitung des Corona-Virus wurden die Pharmazierätinnen und Pharmazieräte zur Verschiebung von Regelbesichtigungen informiert. Abnahmebesichtigungen bei Neueröffnungen oder Apothekenverlegungen werden in Absprache mit der jeweiligen Apothekenleitung durchgeführt. Diese Entscheidung wird vom zuständigen Ministerium mitgetragen“, teilte eine Sprecherin mit.
Und auch in Baden-Württemberg gibt es eine Regelung. Das Regierungspräsidium Freiburg teilte mit: „Mit sofortiger Wirkung werden sämtliche Arten von nicht anlassbezogenen Inspektionen vor Ort ausgesetzt. Ausnahmen stellen zum Beispiel akute Verdachtsfälle mit möglichem Gefährdungspotential dar. Auch bei Erlaubniserteilungsverfahren sollte eine Einzelfallprüfung unter Beteiligung der Referatsleitung erfolgen. Das heißt für Sie, dass anlassbezogene Revisionen nach Möglichkeit durchgeführt werden sollen. Ein Anlass ist zum Beispiel auch eine Abnahme bei Neueröffnung oder Übergabe.“ Diese Regelung ist nach Angaben des Freiburger Regierungspräsidiums mit den anderen Regierungspräsidien des Landes und dem Sozialministerium abgesprochen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) hat zum Thema Revisionen keine offizielle Erklärung herausgegeben. Allerdings ist das für den APD-Vorsitzenden Christian Bauer eine „Frage des gesunden Menschenverstandes“. Grundsätzlich entscheide jeder Pharmazierat für sich über Revisionen, allerdings sei mit dem Verhängen der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung klar, dass nach Möglichkeit alle nicht unbedingt erforderlichen Kontakte zu unterbleiben hätten. Das gelte natürlich auch für Revisionen, so Bauer.
Anders handhabt Schleswig-Holstein die Apothekenüberwachung. Informationen, dort habe das zuständige Landesamtes für soziale Dienste die Revisionen ausgesetzt, bestätigten sich nicht. Die Apothekerkammer wollte dazu keine Stellungnahme abgeben, das Landesamt für soziale Dienste verwies auf die Zuständigkeit des Landesgesundheitsministeriums. Von dort gab es eine knappe, aber unmissverständliche Antwort auf die Frage, ob Revisionen ausgesetzt seien: „Nein.“ Trotzdem wurden im nördlichen Bundesland dem Vernehmen nach in den letzten Wochen keine Revisionen mehr durchgeführt.
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