Über hundert Zuschauer, doppelte Sicherheitskontrollen, viel zu wenig Platz im Saal: In Bochum hat am Freitag der Prozess um angeblich unrichtige Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht begonnen. Angeklagt ist ein Arzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 77 Jahre alten Bochumer vor, aus „politischen und medizinfremden“ Gründen gehandelt zu haben. Laut Anklage wollte er Patienten ermöglichen, sich in der Öffentlichkeit ohne Atemschutzmaske bewegen zu können. Teilweise soll er sie vor Ausstellung der Atteste nicht einmal gesehen haben. Er selbst hat die Vorwürfe zum Prozessauftakt am Bochumer Landgericht bestritten.
Der Hausarzt hat der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass sie „fantasiert“. Die Anklage basiere auf „Lüge und Betrug“. Unrichtige Atteste habe es nicht gegeben. In seinem Fall werde das Recht „umgangen, verbogen und gebeugt“.
Die Staatsanwaltschaft hat 21 Fälle aus 2020 und 2021 aufgelistet, in denen der Arzt Atteste ausgestellt haben soll, weil er mit den Vorschriften zum Tragen von Atemschutzmasken nicht einverstanden gewesen sei.
Laut Anklage war auf den Attesten zum Teil nur der Hinweis aufgeführt, dass der Patient aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sei. Auf anderen sollen die Stichworte „Angstzustände“ oder „Kopfschmerzen“ aufgeführt gewesen sein.
Die Atteste waren Polizeibeamten bei politischen Versammlungen oder auf Bahnhöfen vorgezeigt worden. Einige wurden laut Staatsanwaltschaft auch für Kinder ausgestellt, die sie anschließend in ihren Schulen präsentiert haben.
Die Praxis des Angeklagten war im November 2020 erstmals durchsucht worden. Nach seinen Angaben war anschließend auch seine Zulassung ruhend gestellt worden. Das sei nach einer Klage am Verwaltungsgericht jedoch nach zwei Monaten wieder rückgängig gemacht worden.
Der 77-Jährige war in Bochum bei Querdenker-Demonstrationen aufgetreten. Außerdem hat er nach eigenen Angaben für die Landtags- und Bundestagswahl für die Partei „Die Basis“ kandidiert.
Das Bochumer Landgericht hat für den Prozess noch drei Verhandlungstage bis zum 9. November vorgesehen. Die Anklage lautet auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
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