Auch Privatärzte können ab dem 7. Juni – passend zur Aufhebung der Priorisierung – gegen Corona impfen. Doch ganz so einfach wird es nicht mit der Bestellung. Zunächst müssen sich die Mediziner:innen authentifizieren. Dafür soll die jeweils zuständige Landesärztekammer ein schriftliches Dokument ausstellen. Dieses Schreiben muss dann vor der ersten Bestellung in der Apotheke vorgelegt werden. Erst dann dürfen Apotheker:innen und PTA Comirnaty & Co. bestellen.
Ab dem 7. Juni wird es trubelig – ab da können nicht nur Haus- und Fachärzt:innen, sondern auch Betriebs- und Privatärzt:innen die Impfstoffe bestellen. Das Prozedere der dezentralen Impfung änderte sich bisher wöchentlich, sodass die Apotheken sich jede KW auf neue Höchstmengen, Aufälle und Liefertermine einstellen mussten. Mit der Eingliederung der Betriebs- und Privatärzt:innen folgen weitere Herausforderungen.
Beide Gruppen dürfen ab dem 7. Juni impfen. Für die Betriebsärzt:innen bedeutet das, dass die erste Bestellung bereits am 21. Juni bei der gewählten Apotheke ausgelöst werden muss. Denn der Bestellrhythmus für die betrieblichen Impfungen weicht von dem der Praxen ab – die Bestellung erfolgt in der Vorvorwoche zur Auslieferung, also alle 14 Tage. Bei den Privat:ärztinnen soll wöchentlich bestellt werden, sodass sich hier die Bestellrhythmen von Vertrags- und Privatärzt:innen decken.
Doch vor der ersten Bestellung der Privatpraxis muss sich diese erst einmal bei der Apotheke ausweisen. Der alleinige Besitz einer lebenslangen Arztnummer würde nicht beweisen, dass man auch tatsächlich praktiziert. Hierfür verweist der Privatärztliche Bundesverband (pbv) an die jeweiligen Landesärztekammern: „Bitten Sie Ihre Landesärztekammer um schriftliche Bestätigung, dass Sie eine niedergelassene Privatärztin oder ein niedergelassener Privatarzt ohne kassenärztliche Zulassung sind.“
Die Apotheke wird angehalten, diese schriftliche Bestätigung zu kontrollieren. Ob eine Dokumentation dieser Kontrolle erfolgen muss, ist aktuell nicht geklärt. Gleichzeitig werden die Privatärzt:innen angehalten, sich auf einer speziellen Internetseite zur Impfkampagne der Privatärzt:innen zu authentifizieren. „Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) benötigt eine ungefähre Abschätzung über den Bedarf an Impfstoff der am Impfprogramm teilnehmenden Privatärzte. Hierfür haben wir zusammen mit dem PVS-Verband folgende Landingpage erstellt.“
Die Privatärzt:innen müssen die gleichen Daten wie die Vertragsärzte übermitteln. Diese benötigt das Robert Koch-Institut (RKI) für die laufende Beobachtung des Impfgeschehens. Dazu gehören: das Datum der Impfung, die Postleitzahl, das Alter des Impflings (über oder unter 60 Jahren), der verwendete Impfstoff und ob es sich um eine Erst- oder Zweitimpfung handelt. Zusätzlich dazu muss die durch die Authentifizierung zugewiesene Nummer angegeben werden.
Die Landesärztekammern können aktuell nur schwer abschätzen, wie groß die Impfbeteiligung sein wird. Es wird mit rund 5000 Ärzt:innen gerechnet. Ein Problem, weshalb die Privatpraxen so spät mit eingebunden wurden, sei unter anderem gewesen, dass die Privatärzt:innen für die Abrechnung nicht zentral gemeldet seien, erklärt ein Verbandssprecher. Das BMG hatte die Belieferung privatärztlicher Praxen mit Corona-Impfstoffen durch Apotheken kurz vor Start der Impfkampagne Anfang April überraschend gestoppt. Nach „langen und schwierigen Verhandlungen“ sind dem Verband zufolge jetzt die Weichen gestellt, sodass interessierte Ärzt:innen sich über ein eigens eingerichtetes Portal für das Verfahren voranmelden können.
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