Vor Bund-Länder-Runde

Viele offene Fragen bei der Priorisierung von PCR-Tests

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Berlin -

Die Labore kommen bei den PCR-Tests an ihre Grenzen. Nun ist eine neue Reihenfolge geplant: Die hochwertigen Tests soll es vorrangig für Beschäftigte von Kliniken, Pflege und andere Einrichtungen mit besonders gefährdeten Gruppen geben.

Weil die Omikron-Variante die Corona-Ansteckungszahlen in die Höhe treibt und die Labore mit der Auswertung von PCR-Tests an ihre Grenzen stoßen könnten, sollen künftig bestimmte Gruppen, bei denen die Abklärung des Infektionsstatus besonders wichtig ist, bevorzugt die genauen Tests bekommen. Bei den Bund-Länder-Beratungen an diesem Montag ist das ein Schwerpunkt-Thema. Wie die sogenannte Priorisierung konkret ausgestaltet wird, ist aber noch weitestgehend unklar.

Was gilt aktuell noch? Wer kann überhaupt einen PCR-Test machen?

Wer einen positiven Selbsttest hat oder an einer Teststelle ein positives Schnelltestergebnis bekommt, hat laut momentan gültiger bundesweiter Corona-Test-Verordnung Anspruch auf einen PCR-Test. Das gilt laut Bundesregierung auch, wenn die Corona-Warnapp auf Rot steht. Betroffene können sich in so einem Fall an ihren Hausarzt wenden, der dann entweder einen Test selbst macht oder an ein Testzentrum überweist. Auch das Gesundheitsamt kann, wenn es über einen positiven Schnelltest informiert wurde, einen kostenlosen PCR-Test anordnen.

Ist ein PCR-Test Pflicht?

In jedem Fall bei einer Anordnung durch das Gesundheitsamt. Positive Schnelltests etwa aus Testcentern sind laut Bundesgesundheitsministerium meldepflichtig. Bekommt das Amt also die entsprechende Information, kann es zur PCR-Nachtestung auffordern. Grundsätzlich schreibt das Gesundheitsministerium auf seiner Webseite, dass bei positivem Schnelltest – auch Selbsttest – ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden „sollte“. Ob das „sollte“ generell eine Pflicht bedeutet, hängt auch von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Zum Teil wird in den Ländern eine Nachtestung per PCR-Test vorgeschrieben, zum Teil reicht bei positivem Selbsttest auch eine Nachtestung per Antigen-Schnelltest in einer Teststelle.

Was ist nun geplant?

PCR-Tests sollen vorrangig für sogenannte vulnerable Gruppen zur Verfügung stehen und für Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln. Genannt werden ältere Menschen oder andere Risikogruppen, Beschäftigte in Kliniken, Praxen, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Die Fragen zur praktischen Umsetzung sind hier aber noch offen, etwa, ab wann das gelten soll, wer genau den PCR-Test-Anspruch haben wird, wie das konkret nachgewiesen werden soll und was mit denjenigen ist, die zum Beispiel einen positiven Schnelltest und/oder Symptome haben. Nach der politischen Einigung bei der Ministerpräsidentenkonferenz müssen Bund und Länder dafür zunächst die Corona-Testverordnung und die konkreten Bestimmungen zu Tests in den Ländern ändern. Im Zuge dessen wird es mehr Klarheit geben.

In welche Richtung könnte es gehen?

Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich dafür ausgesprochen, dass bei positivem Schnelltest und gleichzeitiger Symptomlosigkeit künftig auf einen PCR-Test verzichtet werden könne. Dafür müsste aber beispielsweise Paragraf 4b der Corona-Testverordnung geändert werden, die momentan noch einen Anspruch auf PCR-Nachtestung bei positiven Schnelltests – auch Selbsttests – gewährt. Auch wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt, soll nach Ansicht der Gesundheitsminister der Länder nach ein „qualitativ hochwertiger“ Antigentest ausreichen.

Daneben stellen sich aber noch weitere Fragen, etwa ob eine PCR-Test-Beschränkung auch privat bezahlte Tests betreffen würde, die beispielsweise für Auslandsreisen notwendig sind, oder welche Auswirkungen eine Beschränkung beim Thema Genesenstatus hätte, denn als offiziell genesen gilt nur, wer mit einem positiven PCR-Test nachweisen kann, dass er schon eine Corona-Infektion hatte.

Wie viele PCR-Tests werden momentan in Deutschland gemacht?

Zuletzt waren es laut Robert Koch-Institut und dem Laborverband ALM rund zwei Millionen Tests in einer Woche – ein Höchststand in der Corona-Krise. Von den zwei Millionen Tests war etwa jeder vierte positiv. Die Labore waren demnach zu 86 Prozent ausgelastet. Für die vergangene Woche wurde eine Kapazität von etwa 2,5 Millionen Tests gemeldet.

In der österreichischen Hauptstadt Wien wird so viel PCR-getestet wie bei uns im ganzen Land. Was läuft dort besser?

Wien hat schon 2020 die Infrastruktur dafür aufgebaut. Mit dem Angebot „Alles gurgelt“ sei ein PCR-Test für zuhause entwickelt worden, bei dem zur Überprüfung der Ausweis erfasst und das Gurgeln gefilmt werde, so ein Sprecher des Gesundheitsressorts der Stadt. Die Tests können in vielen Drogerien abgeholt und in Hunderten von Geschäften und Tankstellen abgegeben werden. Zweimal am Tag holt die Post die Berge von Proben ab.

Durchschnittlich erhält nach Angaben der Stadt jeder rund 16 Stunden nach dem Gurgeln sein PCR-Ergebnis. Dafür sorgt ein großes Labor, das mittlerweile rund 1000 Menschen beschäftigt. „Die Kosten liegen mit mittlerweile knapp sechs Euro pro Test nur wenig über den von Antigen-Tests“, so der Sprecher weiter. Sie werden vom Bund übernommen. Die Kapazitäten sind gewaltig. Pro Woche werden rund 2,1 Millionen Tests ausgewertet. Angesichts der Omikron-Variante und den nun rekordhohen Infektionszahlen ist den Angaben zufolge die Kapazität aufgestockt worden: von 500.000 Tests täglich auf 800.000.

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