Arztpraxen können in dieser Woche erstmals den an die Corona-Varianten BA.4/BA.5 angepassten Booster-Impfstoff von Moderna bestellen. Es gibt dabei keine Höchstbestellmenge.
Bestellt wird wie gewohnt bis Dienstag 12 Uhr, die erste Auslieferung erfolgt in der Woche ab 28. November. Vertragsärzte dürfen dabei ohne Kontingentierung bestellen: Eine Höchstbestellmenge wird es laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht geben. Zugelassen ist der Impfstoff von Moderna seit Mitte Oktober für Personen ab zwölf Jahren, die zuvor mindestens eine Grundimmunisierung gegen Covid-19 erhalten haben.
Wie bei dem bivalenten BA.1-Vakzin sind in einem Vial fünf Dosen enthalten mit jeweils 50 µg in 0,5 ml Vakzin. Die Kappenfarbe wurde nicht angepasst und ist ebenfalls blau, das Original-Fläschen hat eine rote Kappe.
Auch für den an BA.1 angepassten Impfstoff von Moderna, der seit September verfügbar ist, gilt die korrekte Dosis von 0,5 ml. Darauf hat der Hersteller vorsorglich hingewiesen, um eine Verwechslung der zu vermeiden. Der Grund ist, dass für Auffrischimpfungen mit dem ursprünglichen monovalenten Spikevax-Impfstoff (rote Kappe) eine Dosierung von 0,25 ml (entspricht 50 µg) verwendet wurde.
Für die Dokumentation der Impfungen sowie für die Ausstellung eines Impfzertifikats nutzen Apotheken und Arztpraxen im Portal für die Dokumentation das bereits vorhandene Feld: „Moderna angepasst“. Wie bei dem BA.1-angepassten Impfstoff werden auch die angepassten Vakzine mit der Pseudonummer 88338 abgerechnet.
Der an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepasste Covid-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist nunmehr auch als Booster für fünf- bis elfjährige Kinder zugelassen. Bisher war dies nur für Auffrischimpfungen ab einem Alter von zwölf Jahren der Fall.
Nach Auskunft des BMG wird Biontech/Pfizer den Booster für Kinder von fünf bis elf Jahren in separaten Vials zur Verfügung stellen. Diese enthalten eine geringere Dosis (5/5 µg). Arztpraxen können diesen ab dem 29. November bestellen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren nur dann eine Auffrischimpfung, wenn sie infolge einer Grunderkrankung selbst ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben.
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