Gerade erst wurde die Verordnung zu den Corona-Massentests in Kraft gesetzt. Darin werden die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten von bis zu 50 Euro pro Test zu generell zu übernehmen. Dagegen hatten die Krankenkassen vergeblich protestiert. Prompt hat der für die Honorarfestlegung zuständige Erweiterte Bewertungsausschuss reagiert und den Preis pro Test auf 39,40 Euro gesenkt. CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hält das für einen „undankbaren Tritt in den Hintern“ der Labore.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss aus Vertretern der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie drei unparteiischen Mitgliedern hat entschieden, dass Labore für Corona-Tests, die von niedergelassenen Ärzten im Rahmen der Krankenbehandlung veranlasst werden, ab dem 1. Juli pro Test 39,40 Euro erhalten. „Wir haben einen sachgerechten Preis gefunden, der die Entwicklung in den Laboren von vereinzelten Tests hin zu Massentestungen widerspiegelt. Das unterstützt das Anliegen der Politik, die Strategie der Massentestungen gezielt auszubauen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Mit 39,40 Euro pro Test würden die Labore gut vergütet, denn es handele sich schließlich um eine „Massenproduktion, die zu einem großen Teil automatisiert abläuft“, so der GKV-Spitzenverband in einem Statement zu dieser Entscheidung. Hinzu kämen noch die Honorare für die verordnenden Ärzte und eine Transportpauschale. Dieser Preis folge dem bereits vor einer Woche festgelegten Wert für die Krankenhäuser. Diese erhielten für den Test 42 Euro, allerdings sei darin die Transportpauschale bereits enthalten. Wie die niedergelassenen Ärzte zusätzlich ihr Honorar erhielten, bekämen auch die Kliniken pro Test für ihre Leistung rund zehn Euro obendrauf. Damit zahlten die Kassen ab dem 16. Juni den Kliniken in Summe 52,50 Euro für Labortest und medizinische Leistungen wie die Entnahme der Probe.
Laut GKV-Spitzenverband war der bisherige Preis von 59 Euro Anfang Februar festgelegt worden, als es lediglich vereinzelte Tests gegeben habe. „Heute sprechen wir von rund 400.000 Tests pro Woche – und es sollen noch viel mehr werden“, so das Statement. Durch den neuen Preis würden die Sozialkassen und öffentlichen Haushalte deutlich entlastet – bei wöchentlich 1 Million Tests um fast 20 Millionen Euro pro Woche. Der neue Preis beeinflusst ab dem 1. Juli auch die Bewertung der Tests, die auf Basis der Rechtsverordnung auf Veranlassung der Öffentlichen Gesundheitsdienste gemacht würden. Der Preis von 50,50 Euro, der in der Rechtsverordnung stehe, werde entsprechend abgesenkt. Im Ergebnis werde für den selben Test gleich viel gezahlt, egal, ob er vom Öffentlichen Gesundheitsdienst, von einem niedergelassenen Arzt oder in einem Krankenhaus veranlasst wurde, so der Kassendachverband.
CDU-Gesundheitspolitiker Krauß kritisiert den GKV-Spitzenverband für diese Entscheidung scharf: „Die Krankenkassen wären gut beraten gewesen, das Einvernehmen mit der KBV zu suchen.“ Die Entscheidung sei am grünen Tisch getroffen worden und beruhe „auf keiner fachlichen Einschätzung“. „Das war noch nicht einmal das klassische Erbsenzählen, wofür der GKV-Spitzenverband ansonsten bekannt ist“, so Krauß weiter. Diesmal seien noch nicht einmal alle Erbsen gezählt worden. Die Kostenerstattung liege jetzt viel zu niedrig. Die Labore hätten einen großen Beitrag geleistet, damit Deutschland gut durch die Corona-Krise gekommen sei. „Ihnen jetzt in den Hintern zu treten, ist mehr als undankbar“, kritisierte Krauß. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage: Das BMG prüft den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses.
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde geregelt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Verordnung Corona-Massentests anordnen kann. Sein Ministerium hat dazu die Details in einer Verordnung geregelt, die kürzlich in Kraft getreten ist: Krankenkassen müssen damit in klar definierten Fällen auch die Tests auf das Sars-CoV-2-Virus für Personen bezahlen, die keine Symptome aufweisen oder nicht GKV-versichert sind. So werden jetzt alle Patienten getestet, die zur Behandlung in ein Krankenhaus müssen.
Angeordnet werden müssen die Tests durch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Getestet werden können Kontaktpersonen von Infizierten, wenn diese mehr als 15 Minuten enger Kontakt hatten oder zum Haushalt gehören. Dasselbe gilt für alle Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen wie Schlachthöfen, in gastronomischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen, wenn dort Fälle von Covid-19 aufgetreten sind. Übernommen werden die Laborkosten von rund 50 Euro pro Test für den definierten Personenkreis unabhängig von der Versicherung. Finanziert werden die Kosten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen hatten sich gegen die Kostenübernahme gewehrt mit dem Argument, solche Tests seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müssten aus Steuermitteln bezahlt werden.
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