Haltbarkeit läuft ab

Paxlovid: Hunderttausenden Packungen droht Vernichtung

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Berlin -

Seit Februar kann Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) verordnet werden. Bislang sind die tatsächlichen Verordnungen jedoch überschaubar – so überschaubar, dass Hunderttausenden Packungen nun die Vernichtung droht, weil die Haltbarkeit endet.

Paxlovid soll vor allem bei Menschen mit Vorerkrankungen das Risiko für einen schweren Covid-Verlauf reduzieren. Während Nirmatrelvir eine bestimmte Protease von Sars-CoV-2 hemmt, fungiert Ritonavir als Booster: Durch die Kombination kommt es zu synergistischen Effekten.

Paxlovid wird kaum verordnet

Doch die Verordnungszahlen halten sich in Grenzen. Bereits im März erklärte die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM), Nachfrage und Verschreibung von Paxlovid seien aktuell in der hausärztlichen Versorgung eine Randerscheinung. Es sei nur für die Behandlung von relativ wenigen Infizierten eine Option. Für das Medikament in Betracht kämen ungeimpfte und noch nicht genesene Menschen über 65 Jahre. Mit dem Mittel habe man „einen Notnagel“: Der Einsatz erfordere äußerste Vorsicht und gute Patientenaufklärung und -überwachung. Ganz sicher sei, dass man das Präparat bei Menschen mit gutem Impfschutz nicht einsetzen sollte.

Knapp ein halbes Jahr später hat sich das Blatt nicht gewendet. Zahlreiche Packungen des Medikaments stehen nun vor der Vernichtung, weil sie keine Verwendung finden und ablaufen. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des CSU-Gesundheitspolitikers Stephan Pilsinger hervor. Von einer Million bestellten Packungen wurden bislang gerade einmal knapp die Hälfte an den Großhandel ausgeliefert – 280.000 davon erreichen bis Februar 2023 ihr Verfallsdatum. Aktuell wird eine mögliche Verlängerung des Verfalls geprüft.

BMG will Abgabe von Paxlovid erleichtern

Um die Versorgung mit dem Corona-Medikament Paxlovid zu erleichtern, sollen Ärzt:innen das Präparat künftig direkt an Patient:innen abgeben dürfen. Die Vergütung der Apotheker:innen für die Belieferung der Praxen wird im Vergleich zur bisherigen Versorgung halbiert. So sieht es ein Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor. Vor allem für besonders gefährdete Personen soll mit der Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung die Versorgung mit den vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimitteln verbessert werden.

Praxen sollen sich künftig mit Paxlovid bevorraten und es abgeben dürfen, ebenso vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Die Ärzt:innen erhalten laut Entwurf eine Vergütung in Höhe von 15 Euro je abgegebene Packung. Für Apotheken soll das pauschale Honorar von 30 Euro gesenkt werden: Sie erhalten 15 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für den Aufwand bei der Beschaffung. Sofern die Abgabe an die Ärzt:innen im Wege der Belieferung durch die Apotheken erfolgt, erhalten Apotheken eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 8 Euro einschließlich Umsatzsteuer je erbrachter Belieferung.

Die Begründung: „Der Aufwand der Apotheken für die Abgabe der zugelassenen antiviralen Arzneimittel gegen COVID-19 an die Ärztinnen und Ärzte ist im Vergleich zur Abgabe an die Patientinnen und Patienten verringert, weil die Bevorratung und die Beratungsleistung entfallen. Die Vergütung der Apotheken wird dementsprechend angepasst.“

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