BMG legt Entwurf vor

Paxlovid direkt vom Arzt, weniger Geld für Apotheken Alexander Müller, 02.08.2022 17:22 Uhr

Ärzt:innen sollen nach den Plänen des BMG Paxlovid künftig direkt an Patient:innen abgeben dürfen. Foto: rarrarorro/shutterstock.com
Berlin - 

Um die Versorgung mit dem Corona-Medikament Paxlovid zu erleichtern, sollen Ärzt:innen das Präparat künftig direkt an Patient:innen abgeben dürfen. Die Vergütung der Apotheker:innen für die Belieferung der Praxen wird im Vergleich zur bisherigen Versorgung halbiert. So sieht es ein Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor.

Das BMG verweist auf die derzeit hohen Infektionszahlen: „Das Coronavirus SARS-CoV-2 zirkuliert weiterhin in erheblichem Maße in der Bevölkerung“, heißt es einleitend im Verordnungsentwurf. Vor allem für besonders gefährdete Personen soll mit der Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung die Versorgung mit den vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimitteln verbessert werden. Daher sollen die Praxen künftig Paxlovid bevorraten und abgeben dürfen, ebenso vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

15 Euro für Apotheken

Die Ärzt:innen erhalten laut Entwurf eine Vergütung in Höhe von 15 Euro je abgegebene Packung. Denselben Betrag zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten Apotheken für den Aufwand bei der Beschaffung. Sofern die Abgabe an die Ärzt:innen im Wege der Belieferung durch die Apotheken erfolgt, erhalten Apotheken eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 8 Euro einschließlich Umsatzsteuer je erbrachter Belieferung. Bislang haben die Apotheken für die Abgabe von Paxlovid pauschal 30 Euro erhalten. Ihr Honorar wird also gesenkt.

Zur Begründung heißt es: „Der Aufwand der Apotheken für die Abgabe der zugelassenen antiviralen Arzneimittel gegen COVID-19 an die Ärztinnen und Ärzte ist im Vergleich zur Abgabe an die Patientinnen und Patienten verringert, weil die Bevorratung und die Beratungsleistung entfallen. Die Vergütung der Apotheken wird dementsprechend angepasst.“

Das BMG hatte eine entsprechende Lösung bereits im Vorfeld angekündigt. Die Abda hatte dagegen protestiert: „Es gibt keinerlei Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels Paxlovid über die Apotheke zu verlassen. Im Gegenteil: Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befinden, können über die Botendienste der Apotheken versorgt werden. Die Verordnungs-/Versorgungskette funktioniert im (auch telefonischen) Verordnungsfall bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause schnell und ohne jegliche Probleme.“ Ohnehin könne Paxlovid inzwischen unbegrenzt von Apotheken bevorratet werden, sodass auch die ehemalige Einzelbestellung beim Großhandel entfallen sei.