Variantenangepasste Impfstoffe

Omikron: Zertifikate bleiben unspezifisch Sandra Piontek, 06.10.2022 11:45 Uhr

Impfzertifikat
Für variantenangepasste Omikron-Impfstoffe kann derzeit kein spezielles Impfzertifikat ausgestellt werden. Foto: Ralf Liebhold/shutterstock.com
Berlin - 

Die neuen variantenangepassten Impfstoffe werden bereits vielerorts geimpft. Patient:innen die ein Impfzertifikat speziell für die Boosterimpfung wünschen, bekommen zwar ein solches ausgestellt, jedoch kein Omikron-spezifisches.

Alle EU-Bürger:innen sind berechtigt, ein digitales EU-Zertifikat zu erhalten. Dieses belegt, dass sie gegen SARS-CoV-2 geimpft sind. Auch Genesene mit Nachweis eines positiven PCR-Tests haben Anspruch auf das Zertifikat. Für die Covid-19-Impfung in Deutschland werden aktuell sechs Impfstoffe akzeptiert: Nuovaxovid, Spikevax, Vaxzevria, Comirnaty, Jansen und Valneva. Für diese Impfstoffe können digitale Impfzertifikate der EU (EU DCC) ausgestellt werden.

Wie sieht es jedoch bei der Ausstellung der Zertifikate mit den variantenangepassten Impfstoffen aus?

Folgende Impfstoffe wurden erneuert:

  • Comirnaty bivalent Original/Omicron BA.1
  • Comirnaty bivalent Original/Omicron BA.4/5
  • Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1

Keine speziellen Codes

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilt auf Anfrage mit, dass die EU-Kommission vergangene Woche entschieden habe, dass es für diese variantenangepassten Impfstoffe vorerst keine eigenen Value Set Codes geben wird. Für die Erstellung der digitalen Impfzertifikate werden bis auf weiteres die bestehenden Codes verwendet.

Demzufolge:

  • Comirnaty (EU/1/20/1528)
  • Spikevax (EU/1/20/1507)

„Wenn eine Person beispielsweise eine zweite Auffrischimpfung mit dem neuen variantenspezifischen Comirnaty Impfstoff 'Comirnaty bivalent Original/Omicron BA.4/5' erhalten hat, bekommt diese Person ein digitales Impfzertifikat mit dem bestehenden Code EU/1/20/1528 und der Kodierung 4/4 zur Indikation der erhaltenen Dosen“, lautet die Erklärung des BMG. Für die Ausstellung von digitalen Zertifikaten für Impfungen mit Valneva, würden derzeit technische Anpassungen stattfinden.

Übersicht Digitales Impfzertifikat:

  • vorerst Gültigkeitsdauer von 12 Monaten in Deutschland
  • bei Reisen innerhalb der EU 9 Monate gültig
  • gültig in allen EU-Staaten sowie Schweiz und Norwegen

Digitale Covid-Impfzertifikate haben ein Ablaufdatum – aus technischen Gründen und unabhängig von der fachlichen Gültigkeit. Diese läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint als ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Hierüber erhalten Nutzer:innen der Corona-Warn-App 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung. In dieser wird angeboten, das Zertifikat zu aktualisieren. Das Zertifikat ist aktuell, solange keine Erneuerung angeboten wird.

Achtung: Das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat hat nichts mit dem Impfschutz zu tun.

Genesenenstatus

  • seit 19. März werden Vorgaben für Genesenennachweise durch Infektionsschutzgesetz geregelt
  • Genesenenstatus gilt 90 Tage (ab dem 28.Tag des PCR-Nachweis)

Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.