Das NRW-Gesundheitsministerium hat Regeln für die Verteilung des neuen Corona-Impfstoffs des US-Herstellers Novavax festgelegt – und wie erwartet sollen ihn zunächst vor allem Berufsgruppen mit Impfpflicht bekommen.
Etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen würden für Beschäftigte mit einrichtungsbezogener Impfpflicht reserviert, teilte das Haus von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag mit. 20 Prozent sollen für Menschen reserviert werden, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird. Fünf Prozent bleiben zunächst für die „Allgemeinbevölkerung“.
Das Mittel von Novavax war als fünfter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen worden. Zwei Dosen werden im Abstand von etwa drei Wochen gespritzt. Es handelt sich um einen Proteinimpfstoff. Er basiert also auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Präparate.
Zunächst werde das Präparat nur in sehr begrenzten Mengen zur Verfügung stehen, erklärte das Gesundheitsministerium. Der Bund erwarte Ende Februar eine erste Lieferung von rund 1,4 Millionen Impfdosen, die dann verteilt würden. Man rechne damit, spätestens Anfang März mit den Impfungen beginnen zu können.
Ab Mitte März gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Sie sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.
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