In Nordrhein kämpfen Kammer und Verband um eine pragmatische Lösung für den Fall einer Corona-Infektion im Apothekenteam. Zum Schutz vor einer Totalquarantäne haben sie an die Gesundheitsämter appelliert und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann um Unterstützung gebeten.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Leiter der Gesundheitsämter fordern Kammer und Verband, die Mitarbeiter der Apotheken offiziell als für die Gesundheitsversorgung im Pandemiefall besonders wichtige Gruppe des „medizinischen Personals“ einzuordnen. Nur so könne verhindert werden, dass es Apotheken durch eine komplette Quarantäne des gesamten Teams schließen müssen und aus der Versorgungskette wegbrechen.
Bereits in der vergangenen Woche waren die Apotheker in Nordrhein an die Öffentlichkeit getreten, um in Anbetracht der ersten Schließungen durch Corona und einer exponentiellen Zunahme an Infizierten in der Bevölkerung die Apotheken rechtzeitig vor einer Totalquarantäne zu schützen. „Das ist unerlässlich, um die Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken in der Corona-Krise weiterhin flächendeckend zu sichern und Versorgungslücken zu verhindern“, betonten der Verbandsvorsitzende Thomas Preis und Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann in einem gemeinsamen Statement.
In ihrem aktuellen Schreiben an die Gesundheitsämter in Nordrhein fordern sie die Amtsleiter auf, dass bei einem nachgewiesenen Corona-Fall eines Apothekenmitarbeiters ab sofort – analog zu ärztlichem und pflegerischem Personal in Kliniken und Praxen – bei relevantem Personalmangel nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) verfahren werden solle. Unter Beachtung des Selbstmonitorings und der Schutzmaßnahmen könnten die Apothekenmitarbeiter die Versorgung weiter sicherstellen.
„Ein solches Verfahren und eine gegebenenfalls unverzügliche Testung gibt die dringend notwendige Sicherheit zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung durch wohnortnahe Apotheken“, betonen Preis und Hoffmann in dem Schreiben. Denn in der vorherrschenden Ausnahmesituation könne der Ausfall einer Apotheke in den meisten Fällen auch nicht von umliegenden Apotheken kompensiert werden, weil die jeweiligen Mitarbeiterteams schon an der Grenze der Belastbarkeit und sogar darüber hinaus arbeiteten. Gerade jetzt werde jede einzelne Apotheke für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Menschen vor Ort dringendst gebraucht, so der Appell von Preis und Hoffmann.
In Sachsen hatten gestern Kammer und Verband darüber informiert, dass das Sozialministerium alle Gesundheitsämter im Freistaat darauf hingewiesen habe, dass die neuen RKI-Empfehlungen auch auf Apotheken angewendet werden können, da dies der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung dient. Bei ihrer Entscheidung können die Gesundheitsämter zusätzliche Auflagen machen, zum Beispiel ständiges Tragen eines Mundschutzes.
Damit muss laut Kammer bei einer Corona-Infektion in einer Apotheke nicht mehr zwingend das gesamte Personal in Quarantäne genommen und die Apotheke geschlossen werden. „Wir empfehlen in diesem Fall, auf der Grundlage der modifizierten RKI-Empfehlung im direkten Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu erreichen“, heißt es in einem gemeinsamen Rundschreiben von Kammer und Verband. „Bei Schwierigkeiten zur Umsetzung können Sie sich gern an die SLAK wenden.“
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