Im Dezember erhielten Risikopatienten in der Apotheke kostenlos drei FFP2-Masken, ab sofort haben sie Anspruch auf weitere sechs Masken, sofern sie einen entsprechenden Berechtigungsnachweis (Voucher) vorlegen. Doch laut Apothekerverband Nordrhein (AVNR) kommen die Krankenkassen mit dem Versand nicht hinterher.
Seit dem 1. Januar haben Menschen über 60 Jahren und Risikogruppen mit bestimmten Vorerkrankungen einen Anspruch auf weitere sechs FFP2-Masken. Dazu benötigen sie aber einen entsprechenden Voucher zur Vorlage in ihrer Apotheke. Diese wurden von der Bundesdruckerei gedruckt und sollten den Versicherten unaufgefordert von der Krankenkasse zugeschickt werden.
„Jetzt stellt sich aber heraus, dass der ambitionierte Zeitplan von Ministerium und Krankenkassen nicht eingehalten werden kann“, so Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR. „Die drei Wochen sind nun vorbei und täglich fragen die Kunden in den Apotheken nach den weiteren Masken, denn die Voucher sind von den Krankenkassen noch nicht versandt worden“, sagt Preis.
Der Erklärungsbedarf zu der Verzögerung bei der Verteilung der Voucher durch die Krankenkassen ist laut Preis groß. „Es ist davon auszugehen, dass die berechtigten Anfragen der Bürgerinnen und Bürger weiter zunehmen und in den Apotheken zu einem erheblichen zusätzlichen Beratungsaufwand führen wird“, befürchtet Preis.
Nach Informationen des AVNR erhalten die Krankenkassen erst in diesen Tagen die von der Bundesdruckerei produzierten Gutscheine. Diese müssen dann aber erst noch an die 27 Millionen Anspruchsberechtigten verschickt werden. Einzelne Kassen hätten auf Anfrage ihrer Versicherten bereits mitgeteilt, dass die notwendigen Voucher erst zum Ende des Monats Januar zugesandt würden.
„Ein weiteres Zuwarten und Vertrösten der Menschen auf die nächsten Masken ist angesichts der immer noch zu hohen Infektionszahlen, des zögerlichen Starts der Corona-Impfungen und des zu erwartenden Umsichgreifens der neuen hochansteckenden neuen Virusvariante aus Großbritannien den Menschen nicht zuzumuten“, so Preis. Er fordert daher, dass die Apotheken ihren Kunden noch einmal weitere drei Masken kostenlos zur Verfügung stellen können.
Um „Maskentourismus“ zu vermeiden, solle diesmal aber auch über eine angemessene Selbstbeteiligung nachgedacht werden. „Auch wenn das für die Apotheken wieder eine große Kraftanstrengung bedeuten würde, sind wir das den von uns zu versorgenden Patientinnen und Patienten angesichts der aktuellen Pandemiesituation schuldig.“ Da sich die Apotheken für die geplante zweite Welle der Maskenausgabe schon vorbereitet hätten und ausreichend Masken vorrätig hielten, sei eine sofortige Umsetzung möglich.
Anspruchsberechtigte Personen können vom 1. Januar bis 28. Februar und vom 16. Februar bis 15. April jeweils sechs Schutzmasken beziehen. Pro Person wird ein Coupon für jeden dieser Gültigkeitszeiträume ausgegeben. Für jeden 6er-Pack ist laut Verordnung eine Zuzahlung von insgesamt 2 Euro leisten. Anders als in der ersten Runde können sich diesmal auch Versandapotheken beteiligen.
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