Lockerungen auch bei Inzidenz bis 100

Neuer Entwurf: Nur ein Test pro Woche

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Berlin -

Die Apotheken warten gespannt auf die Teststrategie, die Bund und Länder heute abstecken wollen. Im überarbeiteten Entwurf ist jetzt nur noch von einem Anspruch auf einen kostenlosen Test pro Woche für alle Bürger:innen die Rede. Das ist für die wirtschaftliche Kalkulation aller Apotheken relevant, die sich als Testzentrum engagieren wollen. Doch noch ist nichts entschieden, auch über mögliche Lockerungen der Corona-Auflagen wird noch verhandelt.

Nach dem aktualisierten Beschlussentwurf soll allen, die noch keine Symptome zeigen, mindestens ein kostenloser Schnelltest pro Woche inklusive einer Bescheinigung über das Testergebnis ermöglicht werden. In einem früheren Entwurf war noch offen gelassen worden, ob es einen oder zwei Schnelltests geben soll. Die Kosten soll demnach der Bund übernehmen.

Die geplanten Regelungen für Unternehmen in der Teststrategie wurden in der neuen Fassung entschärft. So ist nun nicht mehr von einer Verpflichtung für Firmen die Rede, ihren in Präsenz Beschäftigten kostenlose Schnelltests anzubieten. Vielmehr werde die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch diese Woche abschließend beraten. Am Vorabend hatte es unter anderem zu dieser Frage noch Beratungen Merkels mit Spitzenverbänden der Wirtschaft gegeben.

Vor den Corona-Beratungen von Bund und Ländern sind auch Lockerungen für Regionen im Gespräch, in denen lediglich eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 stabil unterschritten wird. Es könnte dann etwa eingeschränkte Öffnungen des Einzelhandels mit festen Einkaufsterminen geben. Das geht aus einem aktualisierten Beschlussentwurf für die Gespräche der Länder-Regierungschefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochnachmittag hervor. Das Papier trägt die Uhrzeit 7.30 Uhr und liegt der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen vor.

Nach dem neuen Entwurf sollen von kommender Woche an wieder Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein – beschränkt auf fünf Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person gestattet. Eine Perspektive für eine weitere Lockerung der Kontaktregeln bei stabilen Inzidenzen ist in dem Entwurf dagegen nicht mehr enthalten, ebenso wenig wie eine pauschale zeitweise Lockerung der Kontaktregeln über Ostern.

Das Papier wurde nach dpa-Informationen vom Kanzleramt verschickt, ist dem Vernehmen nach aber noch nicht mit allen Ländern vorabgestimmt. Über die einzelnen Öffnungsschritte und wie diese ausgestaltet werden, dürfte es viele Diskussionen geben. Entscheidungen werden erst am Ende des Bund-Länder-Gesprächs erwartet, das um 14.00 Uhr beginnen soll. Zuvor wollen die Ministerpräsidenten noch einmal für sich beraten.

Bislang waren nach einem früheren Entwurf breitere Öffnungen lediglich für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 – also maximal 35 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche – in Aussicht gestellt gewesen: Dort sollen der Einzelhandel mit einer Beschränkung der Kundenzahl je nach Verkaufsfläche sowie Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten geöffnet werden und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zehn Personen im Freien erlaubt werden.

Nach dem aktualisierten Entwurf könnte es nun also eingeschränkte Öffnungen schon in Regionen geben, in denen lediglich die 100er-Marke unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten könnten dann Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten „für Besucher mit vorheriger Terminbuchung” geöffnet werden. Ebenso könnte dort „Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich” erlaubt werden.

Auch der nächste Öffnungsschritt – von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos sowie kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich – könnte dem neuen Entwurf zufolge schon bei Sieben-Tage-Inzidenzen bis 100 erfolgen. Liegt die Inzidenz zwei Wochen nach dem vorherigen Öffnungsschritt unter 35, soll es dafür keine Beschränkungen geben. Bei einer Inzidenz bis 100 sollen dagegen tagesaktuelle negative Corona-Tests zwingende Bedingung für die jeweiligen Gäste und Teilnehmer sein.

Zudem sieht die aktualisierte Fassung nun einen fünften Öffnungsschritt vor: Wenn weitere zwei Wochen nach den vorhergehenden Lockerungen die Inzidenz stabil unter 35 bleibt, sollen Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich erlaubt werden, ebenso Kontaktsport in Innenräumen. In Regionen mit einer stabilen Inzidenz bis 100 soll dann auch der Einzelhandel über Terminshopping-Angebote hinaus geöffnet werden dürfen, mit einer Beschränkung der Kundenzahl je nach Verkaufsfläche.

Die geplante „Notbremse” soll dem neuen Entwurf zufolge ebenfalls ab der 100er-Marke gelten: Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegen, sollen die Öffnungsschritte dem Papier zufolge wieder zurückgenommen werden, also wieder die derzeitigen Lockdown-Bedingungen gelten.

Auch die weitere Öffnung der Schulen soll mithilfe von Schnelltests flankiert werden. Die Länder sollen demnach sicherstellen, „dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten”. Auch hier hatte ein früherer Entwurf offen gelassen, ob es einen oder zwei Schnelltests wöchentlich geben soll.

 

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