Auch asymptomatische Personen testen

Neue Teststrategie: Drei Gruppen für Heilberufe

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Berlin -

Die neue Nationale Teststrategie sieht vor, dass nicht nur Personen mit typischen Symptomen wie Husten und Fieber auf Sars-CoV-2 getestet werden, sondern auch asymptomatische Personen. Im Fokus der Strategie stehen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Durch einen häufigeren Einsatz von Antigen-Schnelltests sollen unter anderem auch Besuche trotz steigender Infektionszahlen weiterhin möglich sein.

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sieht vor, dass bestimmte Personen ein Anrecht auf sich wiederholende Tests haben. Ab sofort sollen auch asymptomatische Personen getestet werden. Je nach Personengruppe empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) einen PCR oder einen Antigentest. Im Fokus der neuen Teststrategie stehen Krankenhäuser und Pflegeheime. Die Strategie unterscheidet drei Gruppen: Angestellte, Patienten und Bewohner aus Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie Patienten, die sich einer ambulanten Operation oder Dialyse unterzogen haben. Die zweite Gruppe beschränkt sich auf Zahnarztpraxen und Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe. Die dritte Gruppe beinhaltet Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

Krankenhäuser im Fokus

Hier wird in drei Gruppen unterschieden: Die größte Gruppe bilden die Patienten, Bewohner und Betreute, danach folgt das Personal, zuletzt die Besucher. Bei einem Corona-Ausbruch in der Einrichtung wird weiterhin der PCR-Test empfohlen. Ohne unmittelbaren Covid-19-Fall im Umfeld soll ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Diese Art der Tests ist auch für Besucher der empfohlene Test, dass die Ergebnisse binnen weniger Minuten vorliegen. Wiederholende Tests sollen unabhängig von einem Ausbruch bei allen Personengruppen wiederholt werden. Die Häufigkeit hängt vom individuellen Testkonzept der Einrichtung ab.

In Arztpraxen hat nur das Personal Anspruch auf eine verbindliche Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis von Sars-CoV-2. Hier ist bei einem Covid-Ausbruch ebenfalls weiterhin der PCR-Test die Methode der Wahl. Ohne expliziten Fall sollen Ärzte und medizinische Fachangestellte mittels Antigen-Schnelltest getestet werden. Innerhalb der Strategie wurden Priorisierungen vorgenommen. Die Testung in Praxen erhält bei Ausbruch die Priorisierung „2“, ohne Ausbruch lediglich die Priorisierung „5“. Diese Abstufungen sollen die Labore, die die PCR-Tests durchführen, entlasten. Die Abstufung erfolgt von „1“ bis „5“.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten erhalten die niedrigste Priorisierungsstufe. Hier ist eine einmalige Testung mittels PCR-Test empfohlen. Eine Testung mittels Antigen-Schnelltest ist laut Teststrategie möglich. Für Reiserückkehrer und für alle anderen mittels Antigentest getesteten Personen gilt: Bei positivem Ergebnis soll ein PCR-Test durchgeführt werden, um das Ergebnis zu bestätigen. Zudem werden die Antigentests überall dort empfohlen, wo ein schnelles Ergebnis benötigt wird, oder die aktuellen Laborkapazitäten für PCR-Tests ausgeschöpft sind.

Kostenregelung

Zur Kostenregelung sieht die Nationale Teststrategie bisher folgendes vor: Die Kosten der Testung von Krankenhauspatienten werden wie gewohnt über die Krankenbehandlung abgerechnet. Gleiches gilt bei asymptomatischen, exponierten Personen der Allgemeinbevölkerung, die Kontakt zu einer Corona-positiven Person hatten. Auch Patienten, die wiederholt ins Krankenhaus aufgenommen werden, sollen mittels PCR-Test getestet werden. Hier erfolgt die Kostenabrechnung auch über die Krankenbehandlung. Die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus Sars-CoV-2 soll die Abrechnung der anfallenden Kosten in allen weiteren Fällen regeln.

Die Schnelltests sollen auch einem erneuten Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen vorbeugen. Besucher könnten bei jedem Besuch einen Antigen-Schnelltest durchführen. Bei negativem Ergebnis könnte der Besuch stattfinden. Bei einem positiven Ergebnis kann direkt zum Arzt verwiesen werden. Ein anschließender PCR-Test gibt Aufschluss über eine tatsächliche Infektion. Die bisher am Markt erhältlichen Antigen-Schnelltests sind in der Aussage der negativen Ergebnisse bereits sehr zuverlässig. Bei einem positiven Ergebnis müssen falsch-positive Ergebnisse durch einen PCR-Test ausfindig gemacht werden. Dennoch: Die Antigen-Schnelltests stellen aktuell eine gute Möglichkeit dar, um die Labore zu entlasten.

 

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