Ausreichend Studiendaten

Neue Leitlinie: Covid-19 in der Schwangerschaft

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Berlin -

Zu Beginn der Pandemie fürchteten schwangere Frauen eine Sars-CoV-2-Infektion sehr, da zum einen noch wenig über die Krankheit bekannt war und zum anderen keine Impfung zur Verfügung stand. Als dann die Vakzine zugelassen wurden, war zunächst offen, ob auch werdende Mütter über den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft immunisiert werden können. Mittlerweile liegen ausreichend viele Daten zu Covid-19 in der Schwangerschaft vor, sodass eine Leitlinie erarbeitet werden konnte.

Die Leitlinie wurde gemeinschaftlich unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) erarbeitet. Die Leitlinie deckt sowohl die ambulante als auch die teilstationäre und stationäre Versorgung von Sars-CoV-2 positiven Schwangeren sowie Wöchnerinnen gemeinsam mit deren Kinder ab.

Die Leitlinie gliedert sich in die Punkte Infektionsprävention, Monitoring von infizierten Schwangeren, Überwachung des Fetus, Geburt, Umgang mit Neugeborenen, Thromboseprophylaxe, medikamentöse Therapie und Impfen in der Schwangerschaft.

Infektionsprophylaxe

Da schwangere Frauen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf im Vergleich zu gleichaltrigen Frauen haben, sollten Schwangere ein besonderes Augenmerk auf die Infektionsprävention legen. Es sollten die allgemeinen AHA-Regeln angewendet werden. Auch im klinischen Bereich (geburtshilfliche und neonatologische Abteilungen) sollten strenge Hygieneregeln und Infektionspräventionsregeln anwenden. Um eine Infektion vor der Geburt auszuschließen sollten alle werdenden Mütter auf Sars-CoV-2 getestet werden.

Wichtig: Schwangere haben kein erhöhtes Risiko für eine Corona-Infektion! Lediglich das Risiko eines schweren Verlaufs nach erfolgter Infektion ist erhöht.

Medikamentöse Therapie

Auch Schwangere sollen Cortisone erhalten, sobald sich eine klinische Verschlechterung des Allgemeinzustandes zeigt und eine Intubation beziehungsweise ESMO droht. Die Leitlinie empfiehlt Betamethason. Ob das ansonsten empfohlene Dexamethason äquivalent zu Betamethason ist, kann nicht beantwortet werden. Dexamethason kann alternativ auch gegeben werden. Inhalative Corticosteroide werden eher nicht empfohlen. Zwar lassen sich die Symptome mit den Dosieraerosolen leicht abmildern, ein Effekt auf die Sterblichkeitsrate scheint allerdings nicht vorhanden. Studien mit Schwangeren, die Budesonid inhalierten, zeigen, dass die Therapie mit einem erhöhten Risiko für Fehlbildungen in Verbindung gebracht werden kann.

Antivirale Therapie

Frühere Studien zeigen, dass eine Exposition gegenüber monoklonalen Antikörpern in der Schwangerschaft nicht mit einem erhöhten Risiko für ungünstige Schwangerschaftsausgänge verbunden ist. Innerhalb der Zulassung von Casirivimab mit Imdevimab wurden auch Schwangere und Stillende in die Studien mit eingeschlossen. Im Ergebnis zeigte sich, dass auch bei dieser Probandengruppe keine schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse gemeldet wurden. Dennoch: Für viele Antikörpertherapien gibt es keine Studiendaten zur Anwendung in der Schwangerschaft. So ist auch das fetale Risikoprofil von Remdesivir weitgehend unbekannt. Es sollte in der Schwangerschaft nicht angewendet werden. Auch Molnupiravir sollte Schwangeren nicht verabreicht werden. Auch die Anwendung von Paxlovid bei Schwangeren wurde nicht untersucht. Zum enthaltenden Wirkstoff Ritonavir liegen ältere Studiendaten vor. Hier zeigt sich bei der Anwendung während der Schwangerschaft kein erhöhtes Risiko für schwerwiegende angeborene Fehlbildungen.

Die Impfung wird allen Frauen im gebährfähigem Alter dringend empfohlen. Besteht bereits eine Schwangerschaft, so sollte ab dem zweiten Trimenon geimpft werden.

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