Neue Corona-Maßnahmen: Erst testen, dann öffnen APOTHEKE ADHOC/ dpa, 02.03.2021 14:39 Uhr
Nach wochenlangem Corona-Lockdown planen Bund und Länder ab kommender Woche weitere Öffnungsschritte, teils regional abgestuft und abhängig von den jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzen. Eine besondere Rolle soll dabei die Ausweitung der Verfügbarkeit von Schnelltests führen. Das geht aus einem vorläufigen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Runde an diesem Mittwoch hervor, der den Stand von Montagabend wiedergibt, der aber dem Vernehmen nach noch nicht mit allen Ländern abgestimmt ist.
Demnach soll der Lockdown auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten zwar grundsätzlich bis 28. März verlängert werden. Doch schon ab kommender Woche könnten wieder Treffen des eigenen mit einem weiteren Haushalt möglich sein, beschränkt auf fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Wesentlicher Punkt bei den Öffnungen soll demnach eine umfangreiche Teststrategie sein. „Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion Öffnungsschritte auch bei höheren 7-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden“, heißt es in dem Papier, das APOTHEKE ADHOC vorliegt.
Die nationale Teststrategie solle deshalb um mehrere Maßnahmen ergänzt werden, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen – zum Teil jene Maßnahmen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Mitte Februar für den März angekündigt hatte und die Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) dann wieder kassierte. So solle allen asymptomatischen Bürger:innen bis zu zweimal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht werden. Die Kosten übernehme der Bund.
Auch sollen die Länder sicherstellen, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schüler:innen pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem oder zwei kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis erhalten. Auch Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem oder zwei kostenlosen Schnelltests inklusive Bescheinigung zu machen.
Die Verhandlungen über diese Vorhaben sind allerdings noch nicht abgeschlossen, das Papier verändere sich ständig, hieß es. Endgültige Entscheidungen werden ohnehin erst in den abschließenden Bund-Länder-Gesprächen an diesem Mittwochnachmittag erwartet.
Mehr Kontakte könnten demnach in Regionen erlaubt werden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter einen bestimmten Wert sinkt – welcher Wert, ob 35 oder 50, lässt das Papier offen. Andererseits könnten Kontakte wieder enger beschränkt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz regional wieder deutlich ansteigen sollte. Und: Über Ostern könnten - ähnlich wie an Weihnachten – wieder Verwandtenbesuche in einem etwas größeren Kreis möglich sein.
Dem Beschlussentwurf zufolge könnte es dann stufenweise weitere Öffnungen geben: als nächstes – nach Schulen und Friseuren – überall und wo noch nicht geschehen etwa Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Einen dritten Öffnungsschritt könnte es geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder regional stabil unter 35 liegt: Dann könnten der Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten geöffnet werden und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Außenbereich erlaubt werden. Eine Zwischenstufe könnte dem Papier zufolge auch bei noch etwas höheren Inzidenzen möglich sein, etwa mit „Click and meet“-Angeboten im Handel. Unter anderem bei diesem Punkt gebe es aber noch erheblichen Verhandlungsbedarf, hieß es.