Bei den Ärzt:innen stehen die ersten Zweitimpfungen an. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informierte ihre Mitglieder bereits über das Bestellprozedere. Bislang war offen, wie die Erst- von den definitiv benötigten Zweitdosen unterschieden werden sollten. Nun steht es fest: Comirnaty erhält eine zweite Bund-PZN. Auch beim Zubehör ändert sich etwas – da Spritzen und Kanülen knapp werden, legt der Großhandel ab kommender Woche nur noch 10 Prozent Überschuss bei.
Am 4. Mai müssen die Apotheker:innen wieder die Impfstoffe für die Woche darauf bestellen; vorgesehen sind Comirnaty und Vaxevria. Beim mRNA-Impstoff können das erste Mal auch Zweitdosen geordert werden. Damit die Ärzt:innen auch sicher mit den benötigten Zweitdosen beliefert werden können, wurde eine eigene Bund-PZN eingerichtet:
Der Arzt verordnet die benötigten Mengen weiterhin dosisbezogen. Die Erst- und Zweitimpfungen werden hierbei auf separaten Muster-16-Formularen verordnet. Für die Apotheke bedeutet das, dass jeder Arzt zwei Rezepte ausstellen kann. Im Verordnungsfeld ist jeweils die Angabe „Erstimpfung“ oder „Zweitimpfung“ vermerkt. Aufgrund der Stiko-Empfehlungen wird zunächst nur Biontech als Zweitdosis geordert werden: Das Impfregime zum Vektorimpfstoff sieht einen Abstand von 12 Wochen vor.
Die neue Sonder-PZN ist nicht als eigenständige Artikelnummer zu werten. Das bedeutet, dass die Apotheke die Gesamtmenge an Comirnaty-Dosen in Vials umrechnet und mit der bisher gängigen Bund-PZN 17377588 ordert. Im gleichen Auftrag sollen dann mittels der neuen Bund-PZN (17436138) die benötigten Zweitdosen kenntlich gemacht werden. Die neue PZN löst keine eigene Bestellung aus.
So könnten die Bestellungen ab dem 1. Mai lauten:
Rezept I: Erstimpfungen: 12 Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör und 30 Impfstoffdosen Vaxzevria plus erforderliches Impfzubehör
Rezept II: Zweitimpfungen: 24 Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör
Insgesamt werden also 36 Impfstoffdosen Comirnaty benötigt. Das entspricht sechs Vials. Vier Vials davon sind als Zweitdosis zu kennzeichnen. Zusätzlich ordert die Praxis drei Vials Vaxevria. Der Auftrag Apotheke lautet also:
Der Auftrag enthät drei Positionen. Die Erst- und Zweitimpfungen sowie weitere Vaxzevria-Bestellungen müssen pro Arzt in einem Auftrag an den Großhandel übermittelt werden.
Auch beim Impfzubehör ändert sich etwas. Bislang wurde jedem Vial Impfzubehör mit einem Überschuss von 20 Prozent beigelegt. Da Spritzen und Kanülen aktuell knapp sind, reduziert sich der Überschuss auf 10 Prozent. In der Praxis bedeutet das für Comirnaty (pro Vial):
Auch bei Vaxevria wird gekürzt. So ergeben sich pro Vial Covid-19-Vaccine AstraZeneca folgende Mengen:
Sollten Arztpraxen die zusätzlichen Dosen – siebte Dosis bei Comirnaty, elfte Dosis bei Vaxevria – entnehmen, so bleibt kein Impfzubehör übrig.
Da aktuell nicht abzusehen ist, wie viele Zweitdosen Comirnaty benötigt werden, sind für die KW 19 aktuell keine Höchstmengen für die Bestellungen festgelegt. Für den Vektorimpfstoff von AstraZeneca wird es höchstwahrscheinlich keine Höchstmengen geben.
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