Ministerpräsidenten: Schnelltests ab Oktober kostenpflichtig dpa/APOTHEKE ADHOC, 10.08.2021 10:35 Uhr
Eine Ende kostenloser Corona-Bürgertests zeichnet sich immer deutlicher für Mitte Oktober ab. „Ich gehe davon aus: Ab Mitte Oktober wird dieses kostenlose Angebot aufgehoben“, erklärte Berlins Regierender Bürgermeisters Michael Müller (SPD) als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im ZDF-Morgenmagazin vor den Beratungen der Runde am Dienstag. Auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) spricht sich dafür aus.
Als sehr wahrscheinlichen Umstellungstermin nannte Müller den 10. oder 11. Oktober. „Dann hat ab jetzt jeder acht Wochen Zeit, sich impfen zu lassen. Wer dieses Angebot leider nicht in Anspruch nimmt, der muss dann für Tests auch bezahlen.“ Ausgenommen seien Menschen, die nicht geimpft werden können, Schwangere und Kinder. Beratungsgrundlage der Konferenz seien Antigentests. PCR-Tests nannte Müller „die nächste Eskalationsstufe“.
Auch Laschet hat sich dafür ausgesprochen, Corona-Tests ab Oktober kostenpflichtig zu machen. „Ab heute geht das Signal aus, in acht Wochen, ab Anfang Oktober, wird dann für jeden Test bezahlt werden müssen“, sagte Laschet am Dienstag im nordrhein-westfälischen Landtag. Für Menschen, die nicht geimpft werden könnten, müsse es aber weiter kostenlose Tests geben. Um eine vierte Corona-Welle zu brechen, müssten die Tests ausgeweitet werden, sagte der Kanzlerkandidat der Union. Wer geimpft ist, werde von der Testpflicht ausgenommen. „Geimpfte dürfen keine Nachteile haben nur, weil andere vielleicht zu bequem sind, sich impfen zu lassen“, sagte Laschet.
Bestehen bleibt nach Müllers Erwartung die sogenannte 3G-Regel. Danach erhalten zu Veranstaltungen nur die Menschen Zutritt, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. „In die Richtung geht es, dass wir bei den 3G bleiben. Wer nicht mit einer Impfung nachweisen kann, dass er sicher ist für andere, der muss das dann eben mit einem Test machen.“
Quarantänepflichten sollen nach Müllers Worten für Geimpfte und Genesene gelockert oder aufgehoben werden. „Auch bei der Reiserückkehr wird man dann nicht mehr in Quarantäne müssen.“ Für Innenräume etwa von Hotels und Restaurants oder bei Veranstaltungen seien verbindliche Testnachweise notwendig, sagte Müller. „Einkaufen wird davon ausgenommen sein.“ Da gelte aber wie im öffentlichen Personennahverkehr die Maskenpflicht.