Bund und Länder hatten am Dienstag beschlossen, dass sich Nicht-Geimpfte im Kampf gegen eine neue große Corona-Welle auf mehr Testpflichten im Alltag einstellen müssen – und Schnelltests ab 11. Oktober in der Regel nicht mehr kostenlos sind. Gratis sollen Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige.
Die Göttinger Medizinethikerin Claudia Wiesemann sieht das Ende der kostenlosen Schnelltests für Menschen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, als gerechtfertigt an. „Die Impfung gegen das Sars-Cov2-Virus stellt für alle Erwachsenen die einfachste und wirksamste Vorbeugungsmaßnahme dar. Da sie verträglich, verfügbar und kostenlos ist, ist der staatlichen Aufgabe, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, Genüge getan“, so Wiesemann.
Bund und Länder hatten am Dienstag beschlossen, dass sich Nicht-Geimpfte im Kampf gegen eine neue große Corona-Welle auf mehr Testpflichten im Alltag einstellen müssen – und Schnelltests ab 11. Oktober in der Regel nicht mehr kostenlos sind. Gratis sollen Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige.
Der Staat müsse nicht für alle „Folgekosten einer alternativen Entscheidung oder eines individuell riskanten Lebenswandels aufkommen“, sagte Wiesemann. Nach Ansicht der Medizinethikerin darf der Staat zwar nur in Ausnahmefällen Eingriffe unmittelbar in die körperliche Integrität der Bürgerinnen und Bürger vornehmen. Er könne ihnen aber Kosten aufbürden, die als Folge einer Verweigerung der Impfung entstehen, also etwa die eines Schnelltests. Eine „Impflicht durch die Hintertür“ sei dies nicht.
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