Um eine zweite Welle abzumildern, plädieren Virologen und die Politik für die fortbestehende Einhaltung der AHA-Regel. Dazu gehört auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer dabei erwischt wird, dass er keine Maske trägt, der wird zur Kasse gebeten. Dabei zählt auch schon das falsche Tragen der Maske als ausreichend. Wieviel gezahlt werden muss, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Währenddessen Berliner mitunter 500 Euro zahlen müssen, gehen die Menschen in Sachsen-Anhalt ohne Bußgeld davon.
Für Maskenverweigerer etwa in Geschäften gilt das zwischen den Ländern und der Kanzlerin vereinbarte Bußgeld von mindestens 50 Euro. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sind mindestens 100 Euro fällig. Auch Lehrer und Schüler werden belangt: Wer auf dem Schulgelände – außerhalb der Unterrichtsräume – keine Maske trägt, kann ein Bußgeld von mindestens 25 Euro bekommen.
In Bayern ist eine Maske im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Der Bußgeld-Regelsatz liegt bei 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen.
In den Bussen und Bahnen in Berlin wird bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro erhoben.
In Brandenburg kostet der bewusste Verzicht auf eine Corona-Maske seit letzem Freitag mindestens 50 Euro Bußgeld, bis zu 250 Euro Bußgeld für „notorische Maskenverweigerer“. Wenn jemand versehentlich keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und der Pflicht nach Aufforderung gleich folgt, soll kein Bußgeld zahlen müssen.
Wer in Geschäften oder in Bus und Bahnen ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.
Wer ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Hamburg Bus oder Bahn fährt und erwischt wird, muss eine Vertragsstrafe von 40 Euro zahlen. Die Hamburger Behörden prüfen derzeit, in welcher Form künftig ein Bußgeld erhoben werden kann.
Wer in Bussen und Bahnen in Hessen keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, muss ohne vorherige Ermahnung 50 Euro bezahlen.
Das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer in Nahverkehr und Einzelhandel beträgt seit Freitag 50 statt 25 Euro. Die Obergrenze für Masken-Verstöße liegt bei 150 Euro.
Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog drohen bei Corona-Verstößen deutlich höhere Strafzahlungen – für Maskenverweigerer etwa bis zu 150 Euro.
Wer etwa in Supermärkten keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Im öffentlichen Nahverkehr sind sogar 50 Euro fällig – ohne zusätzliche Aufforderung.
Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, muss in Rheinland-Pfalz 50 Euro bezahlen.
Für Verstöße gegen die Maskenpflicht müssen bis zu 100 Euro bezahlt werden, bei einem ersten Verstoß können es die Behörden bei einem Verwarngeld von 50 Euro belassen.
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften wird ein Bußgeld von 60 Euro erhoben.
Wer in Sachsen-Anhalt gegen die Maskenpflicht verstößt, soll auch künftig keine Strafe zahlen müssen.
Schleswig-Holstein bittet Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse.
In Thüringen wird bei Maskenverweigerern ein Bußgeld von 60 Euro erhoben.
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