Maskenverteilung: Hessen informiert über Vorgehensweise Alexandra Negt, 09.12.2020 08:12 Uhr
Noch hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Verordnung zur Abgabe von FFP2-Masken in Apotheken erlassen. Vorgesehen war eine bundesweite Abgabe von Filtermasken ab Dezember. Der Hessische Apothekerverband (HAV) informiert nun in einem Rundschreiben über mögliche Vorgehensweisen.
Eigentlich sollte die bundesweite Verteilaktion im Dezember starten. Eine zugehörige Verordnung fehlt bislang. Laut BMG wird aktuell noch daran gearbeitet. Der HAV informiert in einem aktuellen Rundschreiben über die geplante Verteilung und einige Punkte, die seitens der Apotheke beachtet werden sollten. Da Schutzmasken derzeit nicht Teil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, werden die bei der Abgabe entstehenden Kosten aus Steuermitteln gedeckt.
Im Schreiben weist der Verband vor allem auf den möglichen Kundenandrang in der Offizin hin. So heißt es, die Distribution von ungefähr 400 Millionen FFP2-Masken an eine derart große Bevölkerungsgruppe sei eine enorme logistische Herausforderung. „Sie wird zu einem großen Andrang von Patienten in den Apotheken führen, es ist entscheidend, dies zu begrenzen beziehungsweise zu steuern.“ Pro Monat sollen alle berechtigten Personen fünf Exemplare erhalten.
Um den Ansturm zu bewältigen, sollten die Apotheken ein mögliches Vorgehen für ihre Offizin durchgehen, um Chaos zu vermeiden: „Deshalb muss die Abgabe der Masken an den einzelnen Patienten so organisiert werden, dass sie schnell und ohne größere bürokratische Aufwände vonstatten gehen kann.“ Die Abgabe der Masken wird parallel zum Tagesgeschäft erfolgen. Aufgrund der aktuell geltenden Personenbegrenzungen im Verkaufsraum könnten Warteschlangen vor der Apotheke entstehen.
Weiterhin heißt es: „Der Prozess sollte so gesteuert werden, dass nicht alle berechtigten Patienten gleichzeitig in die Apotheke kommen.“ Auch wichtig sei, dass Apotheken eine angemessene Vergütung für den Aufwand erhalten. Der Abrechnungsweg müsse noch geklärt werden. Dieser sollte laut HAV möglichst einfach gestaltet werden, „auch im Hinblick darauf, dass die Kosten voraussichtlich vom Bund und nicht von den Krankenkassen getragen werden“. Konkrete Vorschläge zur Entlohnung gibt der HAV nicht an.
Personen, die FFP2-Masken erhalten möchten, müssen ein Dokument vorlegen, das bestätigt, dass sie bezugsberechtigt sind. „Das bedeutet, dass die Apotheke die Anspruchsberechtigung eines Patienten auf den Erhalt von Masken nicht selbst ermitteln kann. Vielmehr muss der Patient ein Dokument, zum Beispiel einen Berechtigungsschein der Krankenkasse, zur Abholung vorlegen“, informiert der HAV. Ohne Schein keine Masken. Das einfache Vorlegen des Personalauseweises zur Überprüfung des Alters könnte somit nicht ausreichend sein. Der Verband weist darauf hin, dass die Einzelheiten durch die noch ausstehende Verordnung geklärt werden.
Bedenken hat der Verband bei der Beschaffung der Masken. So heißt es im Schreiben: „Die Apotheken sollen wohl selbst für den Einkauf der FFP2- Masken auf dem freien Markt verantwortlich sein. Ob in der Kürze der Zeit so viele Masken auf dem Markt und zu welchem Preis verfügbar sein werden, kann zurzeit keiner sagen. Bei der eigenständigen Beschaffung der Masken müsste auch die Haftung bei der Abgabe von Modellen mit eventuell unzureichender Qualität abgeklärt werden.“
Drei von vier Apotheken haben sich laut apsocope-Umfrage noch keine Gedanken gemacht, wie die Masken bei ihnen verteilt werden sollen – sie wollen abwarten, bis die Verordnung des BMG vorliegt. Eine einhellige Meinung gibt es aber zu der Frage, wo die Masken herkommen sollen: 63 Prozent sind der Meinung, dass der Bund die Ware anliefern soll. 37 Prozent würden die Masken beim Großhandel ordern, 28 Prozent beim für sie günstigsten Anbieter. Und 7 Prozent sind der Meinung, dass sie bereits eine ausreichende Menge an zertifizierten Masken an Lager haben. Klar ist aber für die Apothekenteams bereits jetzt, dass die Verteilung der Masken nicht reibungslos über die Bühne gehen wird: 84 Prozent befürchten eine Störung des normalen Geschäftsbetriebes. An der aposcope-Umfrage nahmen vom 27. bis 29. November 303 verifizierte Apotheker*innen und PTA teil.