In Praxen und Kliniken können auch nach dem nahenden Ende der staatlichen Corona-Vorgaben Maskenregeln bestehen bleiben – aber jeweils nach Entscheidung der Einrichtungen vor Ort. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte: „Natürlich können Praxen im Sinne ihres Hausrechts eine weitere Verpflichtung zum Maskentragen festlegen, und genauso kann jeder freiwillig weiterhin eine Maske tragen.“ Es sei aber gut, dass es bald keine automatische Pflicht mehr gebe und das Prinzip Eigenverantwortung wieder gelte.
Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, sagte: „Kliniken sind es gewohnt, auch unabhängig von Corona zum Schutz ihrer Patienten Hygienemaßnahmen festzulegen.“ Mit dem Auslaufen der letzten gesetzlichen Corona-Maßnahmen trete man in eine neue Phase im Umgang mit dieser Erkrankung ein.
„Krankenhäuser werden dann individuell nach der jeweiligen Situation entscheiden, welche Maßnahme sie ergreifen“, so Gaß. Abhängig sein werde dies etwa von der Patientenklientel und sicherlich auch je nach Bereich der Klinik.
Nach drei Jahren in der Pandemie enden zu Ostern auch die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz. Bis diesen Freitag gilt noch Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen. Am Samstag ist auch sie vorbei.
KBV-Chef Gassen sagte, bei Corona gebe es seit vielen Monaten keine bedrohliche Situation mehr. „Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass auch die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Praxen endet.“
Gaß sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, weiterhin durchgängig eine Maskenpflicht überall ergebe in den Kliniken für Mitarbeiter keinen Sinn. „Das kann man auch den Besucherinnen und Besuchern nicht zumuten.“
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