Rechnungshof hält an Kritik fest

Maskendeal: Verbindungen zu Klinikchef

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Berlin -

Nächste Runde in der Auseinandersetzung um einen umstrittenen Maskenauftrag: Auch nach einer Stellungnahme des Uniklinikums Magdeburg hält der Landesrechnungshof an seiner Kritik fest. Bei dem Geschäft gab es laut den Prüfern mehrere Mängel.

Der Landesrechnungshof hat seine Kritik am Uniklinikum Magdeburg wegen eines umstrittenen FFP2-Maskengeschäfts am Donnerstag bekräftigt. Die Rechnungsprüfer hatten im Dezember gerügt, dass das Vorgehen des Klinikums bei der Auftragsvergabe im Wert von mehreren Hunderttausend Euro grundlegenden Regelungen des Vergaberechts widersprochen habe. Eine Stellungnahme des Klinikums sei nun abschließend bewertet worden, auch unter Einbeziehung der entgegengesetzten Standpunkte halte man an der eigenen Wertung „uneingeschränkt fest“, teilte der Rechnungshof am Donnerstag mit. Es seien „Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und des Wettbewerbs außer Acht“ gelassen worden.

Hintergrund der Sonderprüfung war eine freihändige Auftragsvergabe des Klinikums im Dezember 2020 an eine Firma in Nordrhein-Westfalen. Ein Gesellschafter der Firma war der Sohn von Uniklinik-Chef Hans-Jochen Heinze. Der Rechnungshof bemängelte, dass Heinze im Zuge des Geschäfts seiner Informationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat nicht nachgekommen sei, „um einen transparenten Umgang mit möglichen Interessenkonflikten zu gewährleisten“.

Trotz pandemiebedingter vergaberechtlicher Erleichterungen sei gegen allgemeine Grundprinzipien des Vergaberechts verstoßen worden, kritisierte der Rechnungshof damals. So gab es Mängel bei der Leistungsbeschreibung, dem Gleichbehandlungsgebot der Bieter, beim Transparenzgebot und bei der Dokumentationspflicht.

Uniklinik-Chef Heinze wollte die Einschätzungen des Rechnungshofs am Donnerstag nicht kommentieren. Der Rechnungshof teilte mit, dass das Klinikum anerkannt habe, dass es für eine Nachbestellung im Rahmen des Auftrags keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Zudem beabsichtige das Universitätsklinikum, seine Einkaufsprozesse zu optimieren. Einzelheiten, wie dies genau erfolgen soll, wurden aber bislang nicht genannt.

Im Zuge des Geschäfts waren auch Räumlichkeiten am Magdeburger Uniklinikum durchsucht worden. Im März hatte das Landgericht Magdeburg jedoch festgestellt, dass die Durchsuchung rechtswidrig war, weil es keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat gab.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte Ermittlungen wegen Untreue, Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung eingeleitet. Anfang März wurden diese eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht hinreichend erhärtet hatte. Uniklinik-Chef Heinze hatte stets betont, dass familiäre Verbindungen bei der Vergabe des Auftrags keine Rolle gespielt hätten.

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