Maskenaffäre: Tandler-Prozess beginnt Patrick Hollstein, 22.08.2023 17:09 Uhr
Für Maskengeschäfte zu Beginn der Corona-Pandemie kassierte Andrea Tandler viele Millionen Euro. Nun muss sie wegen Steuervorwürfen vor Gericht. Der Termin für den Prozessbeginn dürfte die CSU kaum freuen.
Unmittelbar vor der bayerischen Landtagswahl am 8. Oktober beginnt in München der Prozess gegen zwei Schlüsselfiguren der Maskenaffäre. Andrea Tandler, die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, und ihr Geschäftspartner müssen sich vom 4. Oktober an wegen steuerrechtlicher Vorwürfe vor dem Landgericht München I verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München I unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Tandler wird Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie ein Subventionsbetrug vorgeworfen, dem Angeklagten N. Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung in Mittäterschaft. Das Verfahren gegen einen weiteren Beschuldigten wurde laut Mitteilung abgetrennt. Die Kammer hat bislang acht Hauptverhandlungstermine bis zum 17. November vorgesehen.
Insgesamt soll Tandler 23,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, wie die Staatsanwaltschaft Ende Mai mitgeteilt hatte. Konkret geht es laut Anklage um nicht gezahlte Einkommenssteuern von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuer von 6,6 Millionen Euro und Gewerbesteuerhinterziehung von 8,2 Millionen Euro. Sollte es am Ende des Gerichtsverfahrens zu einer Verurteilung kommen, drohen Tandler und ihrem Partner langjährige Haftstrafen. Für alle drei Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Ausgangspunkt waren Provisionszahlungen, die Tandler, ihr Geschäftspartner und Lebensgefährte N. sowie der dritte Beschuldigte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 erhalten haben sollen. Die Unternehmerin hatte Lieferverträge über persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Masken, zwischen einem Schweizer Unternehmen und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt.
Seit Januar in U-Haft
Tandler und N. waren bereits im Januar auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Haftbeschwerden der beiden Beschuldigten hatte nach dem Landgericht München I auch das Oberlandesgericht München (OLG) als unbegründet zurückgewiesen.
Ein Sprecher Tandlers hatte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens „auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen“ würden. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen „alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück“. Seither reagierten die Anwälte auf keinerlei Anfragen mehr.
Bei der CSU dürfte der Prozessbeginn so kurz vor dem Wahltermin keine Freude auslösen. Schließlich wird die Maskenaffäre neben Tandler auch mit zwei ehemaligen CSU-Abgeordneten verbunden, die zu Beginn der Corona-Pandemie für die Vermittlung von Masken-Geschäften üppige Provisionen aushandelten. Der Bundesgerichtshof wertete dies zwar nicht als Bestechung – die beiden betonten stets, als Anwälte agiert zu haben. Die politischen Karrieren der beiden aber sind zu Ende.