Kein Einfluss auf die Atmung

Masken bei Kleinkindern: Studie gibt Entwarnung

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Berlin -

Das Tragen einer Maske bei Kindern ist nach wie vor umstritten, auch bei der Altersgrenze scheiden sich die Gemüter. Eine Studie aus Italien hat den Einfluss von OP-Masken an Kindern im Alter zwischen vier Monaten und zwölf Jahren untersucht – die Forscher konnten dabei keine Beeinträchtigung der Atmung feststellen.

Wie sinnvoll ist das Tragen einer Maske für Kinder? Diese und viele weitere Fragen sorgen immer wieder für ordentlich Diskussionsstoff in der Gesellschaft. Viele befürchten gar körperliche oder psychische Folgen für die Kinder. In den meisten Bundesländern gilt die Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren. Dabei werden vor allem OP-Masken, aber auch FFP2-Masken verwendet. Letztere werden vom Kinderschutzbund und vielen Pädiatern jedoch nicht empfohlen. Masken sollten generell nur bei wachen Kindern und nicht bei Kindern unter zwei Jahren verwendet werden, empfehlen die Fachgesellschaften in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die US-Centers for Disease Control and Prevention (CDC) empfehlen Masken erst ab einem Alter von drei Jahren – bei kleineren Kindern sei eine Erstickung nicht ausgeschlossen.

In der Studie aus Italien wurden OP-Masken nun jedoch auch an jüngeren Kindern getestet und ihre Lungenfunktion unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse der Sapienza Universität in Rom wurden im Fachjournal „JAMA Network Open“ vorgestellt. In die Untersuchung wurden Kinder im Alter von vier Monaten bis zwölf Jahren eingeschlossen. Alle Kinder wurden zuvor untersucht und waren frei von Herz- oder Lungenerkrankungen sowie neuromuskulären Krankheiten.

Für die Tests trugen alle Kinder eine handelsübliche OP-Maske, die jeweils auf die Kopfgröße angepasst war. Vor der Durchführung der Tests sollten die Kinder die Maske bereits zwei Tage ausprobieren und unter spielerischer Anleitung an sie herangeführt werden. Bei der eigentlichen Untersuchung wurden dann die Auswirkungen auf die Atemfunktion ermittelt.

Dazu sollten die Kinder die OP-Maske über 60 Minuten in Ruhe tragen. Kinder ab 24 Monate sollten anschließend außerdem einen zwölfminütigen Spaziergang auf dem Korridor machen. Die Forscher ermittelten das sogenannte „endtidale Kohlenstoffdioxid“ zur Feststellung des Totraumvolumens, die Sauerstoffsättigung, den Perfusionsindex zur Ermittlung der Durchblutung, Puls und Atemfrequenz.

Den Medizinern zufolge konnten in keinem der Tests Auffälligkeiten in Bezug auf die gemessenen Parameter festgestellt werden – sowohl in Ruhe wie auch bei Bewegung seien keine unerwarteten Veränderungen aufgetreten. Beim Spaziergang mit Maske kam es lediglich zu einem Anstieg von Puls und Atemfrequenz, der auch ohne Maske zu erwarten ist. Die studienleitende Kinderärztin sieht daher keine Bedenken beim das Tragen von Masken – solange die Kinder gesund sind und kleinere Kinder beaufsichtigt werden.

Die jüngeren Kinder waren allerdings nicht alle bereit, die Maske über den genannten Zeitraum zu tragen. Die Fachgesellschaften aus Deutschland weisen auf diesen Aspekt ebenfalls hin: „Gesunde Kinder ab zehn Jahren können lernen, sicher und effektiv selbständig mit einer Maske umzugehen. Sie sollten wissen, wie und wann sie die Maske wieder abnehmen können, auch um die Tragezeit zu begrenzen. Kinder ab sechs Jahren können optional eine Maske tragen, aber sie sollten nicht dazu gezwungen werden und sie sollten sie jederzeit abnehmen können, wenn sie dies möchten. Für Kinder ab sechs Jahren ist eine größenadaptierte chirurgische Maske (evtl. mit Bemalung) die vernünftigste Lösung.“

Die „richtige“ Maske für Kinder hatte in den vergangenen Wochen auch in Apotheken für Unsicherheit gesorgt: Denn ALG-II-Empfänger:innen erhalten bis zum 6. März einmalig zehn Masken – auch Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit der Bezugsperson leben, haben Anspruch. Mittlerweile sind sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken in angepasster Größe für Kinder erhältlich – allerdings muss die Passform individuell kontrolliert und angepasst werden, damit eine optimale Schutzwirkung erreicht wird. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte alternativ geraten, dass Eltern die Berechtigungsscheine in den Apotheken auch für sich selbst einlösen können, um damit indirekt auch ihre Kinder zu schützen.

 

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