Lieferengpässe: Von der DDR lernen, heißt verwalten lernen APOTHEKE ADHOC, 06.04.2020 15:38 Uhr
Die Corona-Krise fordert die allermeisten Apotheker, viele sehen das aber nicht in den regulatorischen Rahmenbedingungen abgebildet. Trotz Mehrbelastung und ausufernder Lieferengpässe müssen sich Apotheken an teils weltfremde Bedingungen halten. Inhaber Jürgen Hoffmann aus dem sächsischen Burgstädt will das nicht mehr auf sich sitzen lassen: In einem offenen Brief an den sächsischen Landtag stellt er drei politische Forderungen und hat sich dabei von seiner eigenen Vergangenheit inspirieren lassen: In der DDR wusste man nämlich sehr gut, wie man Mangel verwalten kann.
Hoffmann bleibt politisch umtriebig: Während seine Petition gegen Lieferengpässe noch läuft, wendet er sich mit einem offenen Brief an die Politik, in dem er Erleichterungen für den Berufsstand fordert, um besser mit der Situation umgehen zu können. In dem Schreiben an CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer formuliert er die Bitte, sich seiner Forderungen „aufgrund der Notlage durch die Corona-Pandemie dringlichst anzunehmen“. Darunter führt er drei Maßnahmen aus, die seiner Auffassung nach nun notwendig sind: Eine Honorierung des Botendienstes, die komplette Aussetzung der Rabattverträge sowie die Möglichkeit für Apotheker, Teilrezepte auszustellen.
Zu seiner eigenen positiven Überraschung wurde eine der Forderungen bereits hinfällig, bevor er den Brief abschicken konnte: Am Montag verkündete das Bundesgesundheitsministerium, dass Apotheken ab sofort pro Botendienst eine Vergütung von 5 Euro erhalten. Das ist mehr als Hoffmann selbst gefordert hatte. „Das ältere Apotheken-Klientel ist aufgrund der Einstufung als Risikogruppe durch Covid-19 zunehmend auf den Botendienst unverzichtbarer Medikamente angewiesen. Dadurch kommt es bei den Apotheken zu einem erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand“, schreibt er an Kretschmer. Deshalb fordere er eine Vergütung von drei Euro pro Fahrt und Person. Als Vorbild könne dabei der Umgang mit der Thematik durch die AOK Baden-Württemberg dienen.
Entsprechend erfreut zeigt er sich, dass seiner Forderung ohne sein Zutun bereits auf Bundesebene nachgekommen wurde. „5 Euro ist in Ordnung“, sagt er zufrieden. Das heißt aber nicht, dass er damit schon vollkommen zufrieden wäre. Er wolle nun stattdessen eine weitere Forderung in den Brief aufnehmen, die es zuvor nicht hineingeschafft hat: ein Exportverbot für Arzneimittel. „Das ist jetzt einfach unangemessen, es gibt schon genug Lieferengpässe“, sagt er. „Wenn es genug gibt, von mir aus gerne. Aber im Moment brauchen wir das hier mehr.“
Auch seine zweite Forderung ist mittlerweile zumindest zum Teil umgesetzt worden: die Aussetzung der Rabattverträge. „Denn durch diese wurde das Preisniveau so gedrückt, dass die Produktion nach Asien abgewandert ist. Die Aussetzung sollte für die Apotheken ohne bürokratische Barrieren erfolgen, um die Apotheker zu entlasten, anstatt weiter mit zeitraubendem Verwaltungswesen zu belasten. Somit soll ab sofort wieder eine unverzügliche Patientenversorgung sichergestellt werden“, so Hoffmann. Das mittlerweile alle Kassen einer Aussetzung der Rabattverträge zugestimmt haben, begrüße er natürlich, erklärt er auf Nachfrage. Ihm gehe es aber vor allem darum, auch den bürokratischen Mehraufwand zu verringern, den auch eine Abgabe ohne Beachtung des Rabattvertrags bringt.
„Es ist weiterhin mit bürokratischen Hürden verbunden. Ich will abgeben, was da ist, ohne zu warten, umzudrucken und so weiter“, erklärt Hoffmann. Vor allem die Reihenfolge, in der er Arzneimittel abgrasen müsse, um herauszufinden, was er abgeben darf, koste ihn wertvolle Zeit und Nerven. „Erst Rabatt, dann Import, dann Original – das ist doch Utopie! Wir müssen abgeben, was wir haben!“ Abgeben können, was da ist – das ist im Wesentlichen auch die dritte Forderung, die Hoffmann an die Politik stellt: Apotheker sollen die Befugnis erhalten, Teilrezepte auszustellen. „Dem Patienten werden häufig vorläufig die lieferbaren Arzneimittel ausgehändigt und die Medikamente mit Lieferschwierigkeiten oder Ausfällen über einen teils längeren Zeitraum hinweg versucht zu versorgen“, erklärt er den Landespolitikern die Lage in seinem Betrieb. „Der Apotheker kann das Rezept jedoch erst bei der Krankenkasse abrechnen, wenn alle Rezeptposten erfüllt sind. Der Apotheker muss so oft sehr lange auf größere Zahlungen warten. Deshalb fordere ich, dass Apotheker die Befugnis erhalten, dem Patienten Teilrezepte auszustellen – unter der Maßgabe keine inhaltlichen Änderungen der ärztlichen Verordnung vorzunehmen.“
Dabei handelt es sich allerdings um kein Modell, das er sich ausgedacht hätte – sondern um eines, das er aus seinem eigenen Berufsleben bereits kennt. „Mir ist vergangene Woche eingefallen, wie das zu DDR-Zeiten war, da gab es ja auch viele Engpässe“, erzählt er vom Zustandekommen der Forderung. Damals sei es möglich gewesen, nicht lieferbare Arzneimittel durch ein Teilrezept von der restlichen Verordnung zu trennen. „Da wurde dann das, was lieferbar war, abgerechnet und das, was nicht lieferbar war, hat man auf ein neues Rezept gepackt.“ Dafür habe es sogar Vordrucke gegeben, auf die dann Arzneimittel, Arzt und Ausstellungsdatum vermerkt wurden und schließlich mit Stempel und Unterschrift besiegelt wurde, dass der Apotheker rechtmäßig die Trennung von der Originalverordnung vorgenommen hat – also auch nichts dazugeschrieben oder weggelassen hat.
„Ich hätte nie gedacht, dass wir das mal wieder brauchen“, staunt er selbst. „Aber ich denke, es wäre eine praktische Lösung, bei der den Ärzten nichts weggenommen wird.“ Dass der Apotheker keine Veränderungen an der Originalverordnung vorgenommen hat, ließe sich auch im Nachhinein noch sehr leicht nachweisen, indem Kopien von Original- und Teilrezept aufbewahrt werden. Vor allem hätten die Teilrezepte aber für die engpassgeplagten Patienten große Vorteile gehabt: „Wenn ein Arzneimittel auf der Verordnung nicht lieferbar war, konnte der Patient bekommen, was es gab und hatte dann die Möglichkeit, es woanders zu versuchen oder nach einer gewissen Zeit wiederzukommen, um den Rest zu holen.“
Er hoffe nun seitens der Landesregierung „auf eine schnelle Antwort und vor allem unbürokratische und zügige Umsetzung der Forderungen“ so Hoffmann. „Wir befinden uns in einem absoluten Ausnahmezustand, wo es eilige Lösungen bedarf, um die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten bestmöglich sicherzustellen.“ Nur einen Haken hat Hoffmanns offener Brief dabei: Für die Verordnungen oder Gesetzesänderungen, die für die Maßnahmen notwendig wären, hat sie gar keine Befugnisse. Es gehe ihm aber ohnehin eher darum, den Forderungen Gehör zu verschaffen, sagt er. „Wenn ich es direkt nach Berlin schicke, geht es ja erst recht unter“, so Hoffmann. „Ich habe die Hoffnung, wenn der Landtag da nicht zuständig ist, das dann nach Berlin weiterleitet.“
Vielleicht hat er bald die Möglichkeit, die sächsische Politik auch persönlich von seinen Anliegen zu überzeugen. „Gerne möchte ich Sie oder einen Vertreter zu uns in die Schwanen-Apotheke Burgstädt einladen, um meine Forderungen vor Ort nochmals genauer zu erläutern und um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einen authentischen Einblick in die Praxis zu geben, um sich selbst ein Bild der Lage zu machen“, schreibt er an Kretschmer. „Wir hoffen, dass Sie als Ministerpräsident von Sachsen Ihrer Verantwortung gerecht werden und die Forderungen unterstützen und voranbringen.“