Lauterbach verteidigt Impfpflicht dpa, 08.03.2022 20:51 Uhr
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Aufweichung der berufsbezogenen Impfpflicht strikt abgelehnt. Es könne nicht darauf hinauslaufen, das Gesetz nicht umzusetzen und ein Auge zuzudrücken, sagte er am Dienstag bei einer Diskussion mit Medizinern und Bürgern aus der Kleinstadt Dippoldiswalde bei Dresden.
Jeden Tag würden zwischen 200 und 300 Menschen in Deutschland an einer Corona-Infektion sterben. Damit könne man sich nicht abfinden. „Ist es nicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass wir als Mediziner uns wenigstens impfen lassen, um nicht die Patienten zu gefährden?“
In der Diskussion meldete sich unter anderem ein Unfallchirurg zu Wort, der Vorbehalte gegen die Impfung äußerte und bei dem auch kein Mitarbeiter in der Praxis geimpft ist. Er handele auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin.
Lauterbach konterte mit dem Argument, Impfen sei evidenzbasierte Medizin. Lauterbach zufolge gibt es bei der Debatte um Pro und Contra der berufsbezogenen Impfpflicht nur zwei Möglichkeiten. „Wir verzichten auf die Umsetzung der Impfpflicht und gefährden damit die Schutzbefohlenen und Patienten.“ Oder aber man müsse die Kapazitäten der Einrichtungen reduzieren, wenn sich Mitarbeiter nicht impfen ließen.
„Wir müssen in der Medizin und in der Pflege diejenigen Menschen schützen, die uns anvertraut sind. Da ist es nicht akzeptabel, dass wir ein Risiko eingehen, andere zu infizieren, die auf unseren Schutz angewiesen sind und dann möglicherweise schwer erkranken oder sogar sterben“, sagte Lauterbach. Er akzeptiere, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht jedem gefalle und in der Umsetzung schwierig sei. Die Versorgung dürfe auch in Sachsen zu keinem Zeitpunkt gefährdet sei. „Aber es steht nicht zur Debatte, dass wir von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Abstand nehmen. Das werden wir nicht tun. Sie gilt.“ Er befürworte auch die allgemeine Impfpflicht „ohne wenn und aber“.
Lauterbach äußerte sich nicht konkret, welche Corona-Schutzmaßnahmen es nach Auslaufen der bisherigen gesetzlichen Regelungen ab 20. März gibt. Derzeit werde noch über das Infektionsschutzgesetz verhandelt. Eine Hotspot-Regelung solle eine wichtige Rolle spielen. Gerade in Gegenden mit hohen Inzidenzen und gefährlichen Virusvarianten müsse es einen guten Schutz geben. „Die Details sind noch nicht ausverhandelt.“