Einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Laumann: Novavax zuerst für das Gesundheitswesen

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Berlin -

Die Impfquote steigt nur noch langsam. Der neue Impfstoff von Novavax sollte nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministers zuerst im wichtigen Gesundheitswesen zur Verfügung stehen. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehen die Gesundheitsämter vor einer weiteren Aufgabe.

Corona-Impfungen mit dem Präparat des US-Herstellers Novavax sollten nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei einer großen Nachfrage zuerst im Gesundheitswesen angeboten werden. Der im Volksmund auch „Totimpfstoff“ genannte weitere Corona-Impfstoff könnte gerade im Gesundheitsbereich eine Brücke für den einen oder anderen sein, der sich bisher noch nicht hat impfen lassen, sagte Laumann am Mittwoch in Düsseldorf im Gesundheitsausschuss des Landtages. „Deswegen ist mein Bestreben auch zusammen mit anderen Landes-Gesundheitsministern, wenn dieser Impfstoff am Anfang knapp sein sollte, dass wir diesen Impfstoff dann zunächst auch einmal priorisiert in den Einrichtungen des Gesundheitswesens einsetzen“, erklärte er vor den Abgeordneten.

Erste Auslieferung am 21. Februar

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Freitag angekündigt, dass Impfungen mit Novavax voraussichtlich Ende Februar in Deutschland starten können. Die erste Lieferung von 1,75 Millionen Dosen soll ab dem 21. Februar zur Verfügung stehen. Auf dieses Datum verwies dementsprechend auch das NRW-Gesundheitsministerium.

Das Mittel von Novavax wurde kürzlich als fünfter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen. Zwei Dosen werden im Abstand von etwa drei Wochen gespritzt. Es handelt sich um einen Proteinimpfstoff. Er basiert also auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Präparate. Die Effektivität zum Schutz vor symptomatischen Infektionen wurde von der EU-Arzneimittelbehörde EMA mit rund 90 Prozent angegeben. Experten wiesen darauf hin, dass man über den neuen Impfstoff noch nicht so viel wisse wie über die anderen Präparate, die bereits länger breit angewendet werden.

Die ab Mitte März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht soll von den bereits stark belasteten kommunalen Gesundheitsämtern umgesetzt werden. „Im Grunde hat man das jetzt alles wunderbar auf die örtlichen Behörden gedrückt“, kritisierte Laumann die Vorgaben der Bundesebene. Die Systematik des Gesetzes habe die Arbeitgeber „rausgelassen“, die in den Tagen nach dem 15. März nur die Ungeimpften in den betroffenen Bereichen melden müssten.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

Leitfäden werden erarbeitet

In NRW gebe es keine andere Möglichkeit, als die Aufgabe an die Gesundheitsämter zu geben, so Laumann. Das Land habe keine eigene Landesstruktur dafür, werde die Gesundheitsämter aber nicht allein lassen. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium erarbeite Handreichungen oder Leitfäden. „Aber es ist einfach, eine solche Impfpflicht ins Gesetz zu schreiben. Die Umsetzung der Impfpflicht ist eine andere Sache“, betonte er. Das werde eine große Herausforderung werden.

Nach einer gerade angelaufenen und deshalb noch unvollständigen Erhebung, zu der bisher gut die Hälfte der Einrichtungen Daten übermittelt hätten, sind Ministeriumsangaben zufolge rund sechs Prozent der Pflegekräfte nicht geimpft. Nach dem bisherigen Stand gebe es demnach rund 11.200 ungeimpfte Personen, die in den Heimen arbeiten. Bei den Pflegebedürftigen seien demnach 3,3 Prozent nicht geimpft.

Die PCR-Testkapazitäten sind laut Laumann in NRW ausgebaut worden. In der Vergangenheit seien etwa 500.000 PCR-Tests pro Woche möglich gewesen, damit die Ergebnisse zeitnah vorliegen. Möglich wären inzwischen nach Ministeriumsangaben bis zu 930.000 PCR-Tests pro Woche in NRW. In der vergangenen Woche sind demnach 626.000 PCR-Tests durchgeführt worden. Wenn zwei Drittel der Kapazitäten ausgeschöpft seien, könne das in einzelnen Bereichen zu Engstellen führen.

Laumann verwies auf Bestrebungen auf Bundesebene, auch bei den PCR-Tests bei Bedarf bestimmte Personen zu priorisieren. Es gehe darum, vor allem im medizinischen Bereich schnell Ergebnisse zu haben, damit die Mitarbeiter nicht unnötig lange in Quarantäne müssten. Im medizinischen Bereich gehe das Freitesten nur mit einem PCR-Test.

Die SPD-Fraktion wirft der Landesregierung vor, der Entwicklung hinterher zu laufen. „Dass die Nachfrage nach Corona-Tests aufgrund der Omikron-Welle steigen wird, war bereits im letzten Jahr klar“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher Josef Neumann nach der Ausschusssitzung und fügte hinzu: „Im Land kommen wir an die Grenzen unserer Testkapazitäten.“ Es müsse wahrscheinlich Priorisierungen bei den Testauswertungen geben. Durch rechtzeitiges Handeln wäre diese Entwicklung zumindest begrenzt worden, so Neumann.

Auch Brandenburg priorisiert

Nuvaxovid soll auch in Brandenburg zunächst nur für Pflegekräfte und medizinisches Personal zur Verfügung stehen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stünden zur ersten Lieferung am 21. Februar für Deutschland zunächst nur 1,75 Millionen statt der erwarteten 4 Millionen Dosen des so genannten Totimpfstoffs zur Verfügung, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Daher sollen zunächst diejenigen berücksichtigt werden, für die ab Mitte März eine Impfpflicht gilt, sagte Nonnemacher. Auch eine Impfung von besonders gefährdeten Menschen solle Vorrang haben.

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