Prüfung von Testzentren

KVen drohen mit Stopp der Auszahlungen

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Berlin -

Testzentren sollen schärfer kontrolliert werden – bei der Zulassung, aber auch bei der Abrechnung. Für Letzteres sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zuständig, und sie erwarten mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) ganz neue Pflichten. Doch die Vorstände aller KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) lehnen das kategorisch ab.

„Die jetzigen Regelungen im Entwurf insbesondere zur Abrechnungsprüfung machen es den KVen unmöglich, Auszahlungen an die Teststellen rechtssicher vorzunehmen. Sie müssten sie zunächst ruhen lassen, bis die Korrektheit der Abrechnungen abschließend von der KV bestätigt werden kann. Das aber würde sehr lange dauern“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV im Namen aller KVen am Freitag nach einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz.

Eine Prüfung der Teststellen sei für die KVen weder rechtlich noch tatsächlich möglich, stellten alle Vorstände klar. Sie sehen erhebliche Probleme in der Umsetzbarkeit der Testverordnung. Bereits im Vorfeld habe man stets gegenüber der Politik betont, dass die Prüfinstrumente der KVen bei den Teststellen nicht genutzt werden können. „Die Testungen werden in der Verwaltungshoheit der Bundesländer durchgeführt. Sie haben eine kunterbunte Vielfalt an Teststellen zugelassen, die teilweise offenbar Mängel aufweisen“, sagte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister.

„Wir lassen uns nicht den Schwarzen Peter für etwas zuschieben, das wir nicht zu verantworten haben“, betonte Gassen. „Wir alle haben die Aufgabe, die Impfungen der Bürgerinnen und Bürger so umfassend und so schnell wie möglich zu organisieren. Je schneller die Impfungen voranschreiten und je mehr Menschen geimpft sind, umso weniger Tests werden wir brauchen.“

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