Gesundheitsminister beschließen Einreisebeschränkung

Omikron lässt sich nicht verhindern – nur aufhalten

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Berlin -

Zum Schutz vor einer schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus fordern die Gesundheitsminister der Länder schärfere Regeln zur Einreise nach Deutschland. Dabei geht es um Maßnahmen bei der Einreise aus Virusvariantengebieten, wie es in einem Beschluss der Minister vom Samstag heißt.

Zuständig ist die Bundesregierung. „Die Einreise sicherer zu machen, hilft, damit sich die Omikron-Variante nicht so schnell ausbreitet“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. „Verhindern können wir die Verbreitung nicht, nur verzögern. Je länger es dauert, bis Omikron auch Deutschland im Griff hat, umso besser.“

Konkret heißt es im Beschluss der Gesundheitsminister der Länder, die Bundesregierung werde gebeten, die Coronavirus-Einreiseverordnung zu verändern. So sollen Reisende ab sechs Jahren, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, schon vor der Abreise einen negativen PCR-Testnachweis vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest solle hierfür nicht mehr zulässig sein. Die dem Negativtestnachweis zugrundeliegende PCR-Testung dürfe bei Abflug im Ausland nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.

Diese Regelung solle auch für Personen gelten, die in der Bundesrepublik in einem Flughafen lediglich umsteigen, heißt es weiter. Die zuständigen Behörden sollten durch angemessene Kontrollen der Einhaltung dieser Regelungen „Nachdruck“ verleihen.

Zur Begründung heißt es, um den Eintrag der besorgniserregenden Omikron-Variante in Deutschland möglichst gering zu halten und das bereits jetzt hohe, von der Delta-Variante ausgehende Infektionsgeschehen nicht weiter zu befeuern, seien Verschärfungen bei den Testvorgaben bei der Einreise erforderlich. Bei Flügen von mehr als fünf Stunden Dauer sei entsprechend der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen – so dass bei Testungen bei der Einreise aus Virusvariantengebieten unterschiedliche Regelungen für Kurz- und Langstreckenflüge getroffen werden könnten.

Außerdem heißt es in dem Beschluss, das Bundesgesundheitsministerium werde darin bestärkt, sich kurzfristig weiterhin für eine Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet einzusetzen.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), hatte gefordert, der Bund müsse Großbritannien „möglichst schnell“ zum Virusvariantengebiet erklären. „Ich blicke mit großer Sorge auf die Entwicklungen in Großbritannien. Die Omikron-Virusvariante breitet sich dort rasch aus. Wir müssen daher konsequent und schnell handeln“, hatte Holetschek am Freitag gesagt.

Bisher gelten keine europäischen Länder als Virusvariantengebiete, laut Liste des RKI sind dies derzeit Länder wie Südafrika, Namibia und Simbabwe. Im südlichen Afrika war Omikron entdeckt worden.

Nach Einschätzung von Lauterbach steht Deutschland vor einer massiven fünften Corona-Welle mit der Omikron-Variante. Die Omikron-Welle könne verzögert, aber nicht verhindert werden, hatte Lauterbach am Freitag in Hannover gesagt. Die von Omikron bereits besonders betroffenen Länder Großbritannien und Dänemark hatten in den vergangenen Tagen Rekordzahlen an Neuinfektionen verzeichnet.

Von Sonntag an gelten Frankreich und Dänemark wegen hoher Corona-Infektionszahlen als Hochrisikogebiete. Das gilt auch für Norwegen, Libanon und Andorra, wie das Robert Koch-Institut am Freitag bekanntgab. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien. Damit sind künftig bis auf Luxemburg alle Nachbarländer Deutschlands als Hochrisikogebiete eingestuft.

Strengere Regeln gibt es bei der Einstufung eines Landes als Virusvariantengebiet. Fluggesellschaften dürfen dann im Wesentlichen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen von dort nach Deutschland befördern. Es handelt sich aber nicht um ein Flugverbot. Für Einreisende gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht – auch für Geimpfte und Genesene. Sie kann auch nicht durch negative Tests verkürzt werden.

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