Stufe 3 erreicht

Kontaktpersonen von Schwangeren werden geimpft Alexandra Negt, 19.03.2021 14:28 Uhr

In Berlin werden Schwangere nun angeschrieben, dass sie zwei enge Kontaktpersonen zur Impfung anmelden können. Foto: shutterstock.com/vladaphotowiz
Berlin - 

In Berlin erhalten aktuell alle Schwangeren ein Informationsschreiben ihrer Frauenarztpraxis, dass es ab sofort möglich ist, zwei enge Kontaktpersonen zur Impfung anzumelden. Die Frauen müssen den ausgewählten Menschen ein Datenschutzblatt zur Kenntnis vorlegen. Die Verteilung der Impfcodes erfolgt dann über die gynäkologische Praxis.

In Berlin können Schwangere ab sofort zwei enge Kontaktpersonen benennen, die sich zeitnah für eine Impfung anmelden können. Die Personen dürfen von der Frau frei bestimmt werden. Einzige Voraussetzung ist der ständige Wohnsitz in Berlin. Die Impfung von Kontaktpersonen von Schwangeren fällt in die Stufe 3 des Stufenplans der Ständigen Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI). Die Stufen 1 und 2 scheinen in der Hauptstadt demnach abgeschlossen; insgesamt gibt es sechs Stufen.

Neben schwangeren Frauen befinden sich in Gruppe 3 auch Personen zwischen 70 und 74 Jahren, Menschen mit speziellen chronischen Erkrankungen, Kontaktpersonen von Menschen mit hohem Risiko und Personal mit moderatem Risiko. Die Schwangeren werden von ihrer gynäkologischen Praxis gebeten, den Vor- und Nachnamen, die Adresse und das Geburtsdatum der gewählten Kontaktperson zu übermitteln. Die Praxis meldet die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Diese vergibt dann den Impfcode an die Praxis, diese wiederum gibt den Code an die Patientin weiter. Mit diesem Code können die Kontaktpersonen dann einen Termin im Impfzentrum vereinbaren.

In der Stufe 1 finden sich Personen mit der höchsten Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung. Gelistet sind alle Personen über 80 Jahren, Bewohner:innen in Alten- und Pflegeheimen, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Pflege sowie andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen. In der Stufe 2 finden sich alle Personen über 75 Jahre, Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen und Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.