Kommt jetzt wieder der Ansturm auf Apotheken? Nadine Tröbitscher, 18.04.2020 14:32 Uhr
In kleinen Schritten geht es zurück in das öffentliche und freie Leben. Ab Montag dürfen die ersten Geschäfte wieder öffnen. Restaurants und Bars bleiben weiterhin geschlossen, ebenso Schulen und Kitas. Infektionsschutz und Hygienemaßnahme haben weiterhin oberste Priorität. Wer öffnet, muss Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllen. Ist ein Run auf Desinfektionsmittel und Masken vorprogrammiert?
Ab Montag dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen. Außerdem dürfen unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen ihre Türen wieder öffnen.
Maskenpflicht in Sachsen
Sachsen ist das erste Bundesland, das eine Maskenpflicht eingeführt hat. Die Regelung tritt ab Montag in Kraft. Es müsse jedoch keine FFP-Maske sein, sondern ein Tuch oder Schal oder eine selbstgenähte Maske seien zulässig. Diese Empfehlung hat auch das Robert-Koch-Institut (RKI) vor kurzem ausgesprochen.
Wer am Montag öffnet, muss Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, schnell identifizieren. „Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen“, so die Bundesregierung. Ziel sei es, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Außerdem sind die Unternehmen weiterhin aufgefordert, Homeoffice zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist.
Arbeitsschutz
Aktuell liegt die Reproduktionszahl für Sars-CoV-2 laut RKI bei 0,7. Das bedeutet, dass ein Covid-19-Patient weniger als einen gesunden Menschen infiziert. Zum Vergleich: Anfang März lag die Ansteckungsrate noch bei 3 und vor Ostern noch bei 1,3. Öffnen am Montag die ersten Geschäfte, bewegen sich auch wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum. Somit könnten die Infektionszahlen wieder steigen. Daher gilt es die Hygieneregeln streng einzuhalten. Ebenso darf auch auf der Arbeit ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht unterschritten werden.
Beschäftigte sollten möglichst wenig direkten Kontakt miteinander haben. Hier soll ein Schichtplan die Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Wer krank ist (Erkältungsanzeichen, leichtes Fieber), sollte nicht zur Arbeit und Kollegen nicht in Gefahr bringen! Und zwar so lange, bis der Arzt den Verdacht abgeklärt hat.
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, soll dort, wo eine Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang zu dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollten zusätzliche Hygienemaßnahmen wie Waschgelegenheiten beziehungsweise Desinfektionsspender vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. So soll die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-und Ausgang sowie in der Nähe der Arbeitsplätze ermöglicht werden.