Kinderärzte: Mit neuer Testpflicht droht Kollaps der Praxen dpa, 24.11.2021 17:57 Uhr
Kinder- und Jugendärzte in Deutschland protestieren vehement gegen eine neue Pflicht, nach der ihr Personal täglich auf Corona getestet werden muss. Die Kinderärzte seien fassungslos über die medizinisch unsinnige Neuregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, die zur Schließung vieler Praxen führen könne, warnte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in NRW am Mittwoch.
Nach Angaben des BVKJ müssen auch Begleitpersonen – also Eltern – getestet sein, um Zutritt zur Kinderarztpraxis zu erhalten. In diesem Punkt widersprach das Bundesgesundheitsministerium aber ausdrücklich: „Die Testpflicht bezieht sich auf Beschäftigte von Praxen, aber nicht auf Patienten und Begleitpersonen“, stellte ein Sprecher klar. Am Mittwoch herrschte dennoch Verwirrung.
In einem Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom Dienstag heißt es: „In Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab Mittwoch einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind.“ Die BVKJ-Vorsitzende Nordrhein, Christiane Thiele, verwies zudem auf eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, in der es heißt: „Begleitpersonen von Patienten gelten rechtlich als „Besucher“.“ Sie müssten geimpft, genesen oder getestet sein.
Klarstellung gefordert
„Wir Ärzte brauchen eine Klarstellung“, forderte die BVKJ-Landesvorsitzende Thiele. Der Vorsitzende der BVKJ Westfalen-Lippe, Marcus Heidemann, sagte: „Wir sind Ärzte und keine Juristen. Es gibt eine große Verwirrung. Das Infektionsschutzgesetz ist mindestens schlecht formuliert.“ Die Passage aus dem umstrittenen Infektionsschutzgesetz von SPD, Grünen und FDP sei nicht umsetzbar, kritisierte der Berufsverband NRW. Das geänderte Gesetz war vom Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet worden, auch der Bundesrat hatte grünes Licht gegeben.
Beide Landesverbände warnten vor einem „erheblichen Kosten- und Zeitaufwand“. Es brauche eine schnelle „rechtssichere, praxistaugliche und kostenneutrale Korrektur“. Ansonsten sollten Praxen „ganz konkret die Schließung einplanen“. Das Praxispersonal sei meistens schon „geboostert“, also dreifach gegen das Coronavirus geimpft. Auf dem Markt seien Schnelltests auch kaum noch erhältlich.