Bei Anruf Krankenschein: Damit ist ab Montag Schluss. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt, müssen Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden wieder zum Arzt, bevor sie arbeitsunfähig geschrieben werden können.
Die befristet Ausnahmereglung zur telefonischen Anamnese wird nicht verlängert. Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege konnten in den vergangenen vier Wochen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt eine Krankschreibung erhalten. Diese sollte per Post zugestellt werden. Mediziner durften eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für maximal 14 Kalendertage ausstellen. Ab Montag ist wieder eine körperliche Untersuchung notwendig.
„Die befristete Ausnahmereglung, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann, diente angesichts der dynamischen und nicht abschätzbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie dazu, Vertragsarztpraxen ad hoc zu entlasten und die Gefahr der Ausbreitung des Virus zu verringern“, so der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken.
Weil die Dynamik der Neuinfektionen zwischenzeitlich durch die strikten Abstands- und Hygieneregeln in allen Bereichen des öffentlichen Lebens deutlich verlangsamt werden konnte, könne die Behelfsregelung deshalb ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos auslaufen. „Dies entspricht den behutsamen und strukturierten Schritten der Lockerung, die Bund und Länder jüngst beschlossen haben.“
Im Klartext bedeutet das: Wer unter leichten Atemwegsbeschwerden leidet, muss sich wieder zwingend einer persönlichen und unmittelbaren Anamnese unterzeihen. „Das gilt auch für Patienten mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, die zu Hause auf das Testergebnis warten“, so die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Wer unter den typischen Covid-19-Symptomen leidet, nach Kontakt zu Covid-19-Patienten hatte oder unklare Symptome einer Infektionen der oberen Atemwege vorliegen, sollte vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sprach sich gegen ein abruptes Ende der Ausnahmeregelung aus, weil das weder für Patienten noch für Praxen gut sei. Sie war für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung bis zum 3. Mai, wurde aber von dem Gremium überstimmt.
„Der abrupte Stopp ist für Praxisteams und Patienten höchst problematisch", kritisierte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, den abrupten Stopp. „Wir hatten uns im G-BA für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt. Dies wäre deckungsgleich gewesen mit der von der Bundesregierung ausgesprochenen Fortführung der Kontaktsperre“, so der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Offenbar hat hierbei auch der große Druck der Arbeitgeberseite eine entscheidende Rolle gespielt.“
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