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300 Millionen Euro für Corona-Medikamente

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Foto: shutterstock.com/photocosmos1
Berlin -

Der Bund weitet seine Unterstützung für pharmazeutische Unternehmen bei der Entwicklung neuer Arzneimittel gegen Covid-19 nochmals aus. Bundesgesundheits- und -forschungsministerium stellen 300 Millionen Euro zur Verfügung mit dem Ziel, dass in den klinischen Phasen I und II erfolgreich getestete Kandidaten für neue Therapeutika schnellstmöglich bei den Patientinnen und Patienten in Deutschland zur Anwendung kommen.

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek sagte, es gebe weiter einen Bedarf für Covid-Medikamente, da nicht jeder geimpft werden könne oder wolle. Es werde aber nicht die eine Wunderpille gegen Corona geben. Die Forschung sei daher kostenintensiv und gerade von kleineren Unternehmen nicht ebenso zu finanzieren. Außerdem gehe es darum, frühzeitig vor der Zulassung Vereinbarungen mit Zulieferern zu treffen und so Produktion in Deutschland zu ermöglichen. „Da springen wir in die Bresche.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ergänzte: „Corona wird nicht einfach verschwinden. Auch wenn es uns gelingt, die Pandemie in den Griff zu bekommen, wird es auf längere Sicht Menschen geben, die schwer erkranken. Das zu verhindern, ist Ziel dieses Förderprogramms. Wir wollen damit vor allem klein- und mittelständische Biotech-Unternehmen bei der Entwicklung innovativer Corona-Medikamenten unterstützen. Impfen nimmt der Pandemie ihren Schrecken, wirkungsvolle Therapien der Erkrankung.“

Mit dem derzeit laufenden Förderprogramm des BMBF zur Förderung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Therapeutika gegen Sars-CoV-2 werden die klinischen Studien nach dem Abschluss der präklinischen Untersuchungen unterstützt. Es handelt sich um die Phasen I-IIb.

Gegenstand der neuen Förderung sind die klinischen Prüfungen nach Good Clinical Practice (GCP) in den Phasen IIb-IIIn sowie otwendige Arbeiten zur Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (GMP). Für Arzneimittel, die bereits in einem anderen Indikationsgebiet erfolgreich zugelassen sind (Repurposing) und bei denen die Wirksamkeit im Kontext von Sars-CoV-2 beziehungsweise Covid-19 durch klinische Vorarbeiten erforscht wurde und Hinweise auf Wirksamkeit gegen Sars-CoV-2 erkennbar sind, wird die Durchführung von klinischen Studien der Phase III gefördert sowie die Ausweitung der Kapazitäten von klinischen Prüfungen unter Wahrung der GCP-Anforderungen. Im Bereich Herstellungskapazitäten wird der frühzeitige Aufbau beziehungsweise die Ausweitung der Herstellungskapazitäten für versorgungsnahe Arzneimittel sowie deren Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe gefördert.

Förderanträge können bis zum 25. Juni 2021 vorgelegt werden. Spätestes Laufzeitende ist der 30. Juni 2023. Die Förderung unterliegt dem europäischen Beihilferecht. Die Förderentscheidung wird unter Einbeziehung eines Expertengremiums getroffen. In das Gremium sollen Vertreter aus der Pharmawirtschaft, der klinischen Forschung und den für die Zulassung von Arzneimitteln zuständigen Bundesoberbehörden berufen werden.

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