Maskenpflicht nach Infektion

Isolationspflicht endet in Rheinland-Pfalz dpa, 26.11.2022 08:45 Uhr

Corona-Infizierte müssen sich nun auch in Rheinland-Pfalz nicht mehr in Isolation begeben. Foto: Dragana Gordic/shutterstock.com
Mainz - 

Die bisher geltende Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion endet nun auch in Rheinland-Pfalz. Positiv getestete Menschen müssen in der Öffentlichkeit aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zuvor hatten bereits Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die Regelung einer mindestens fünftägigen Isolation bei einer Corona-Infektion aufgehoben. Das Saarland will im Dezember entscheiden.

Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Anders als bisher ist es damit auch infizierten Menschen möglich, Spaziergänge zu machen oder einzukaufen. Kinder sind in der Kita weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Damit können Infizierte streng genommen den Kindergarten besuchen. Das Land appelliert an die Eigenverantwortung: Laut Bildungsministerium gilt weiter, dass kranke Kinder – also mit Symptomen – nicht in die Einrichtungen kommen sollen.

Man müsse Corona als normale Krankheit behandeln, hatte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) erklärt. Die Herbstwelle sei ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt und es gebe einen sehr guten Impfschutz. Die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen, war in den letzten Wochen drastisch gefallen und lag zuletzt deutlich unter 200.