Intensivpatienten sollen verteilt werden dpa, 31.10.2020 15:15 Uhr
Bund und Länder wollen an Covid-19 erkrankte Intensivpatienten bei knappen Kapazitäten künftig zwischen den Bundesländern verteilen. „Entwickelt sich eine Lage, die eine Verlegung über die Nachbarländer beziehungsweise angrenzende Regionen hinaus erforderlich macht, findet ein sogenanntes Kleeblattprinzip Anwendung“, heißt es im Konzept des Bundesinnenministeriums (BMI), das den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.
Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD), sagte den Funke Zeitungen: „Deutschland ist hierfür in fünf Regionen aufgeteilt, welche sich sowohl innerhalb der Regionen als auch zwischen den Regionen über die Auslastung der klinischen Kapazitäten informieren und im Bedarfsfall freie klinische Kapazitäten zur Verfügung stellen. Sollte sich in einem Bundesland oder einer Region eine starke Beanspruchung abzeichnen oder sogar eine Überlastung eintreten, wird über zentral eingerichtete Stellen in den Regionen der überregionale Patiententransport in aufnahmefähige Regionen organisiert.“
Ein Sprecher des BMI sagte: „Durch klare Strukturen und Abläufe, medizinisch-fachliche Beratung und Bündelung von Transportressourcen wird gewährleistet, dass bei drohender beziehungsweise eingetretener regionaler Überlastung von intensivmedizinischen Kapazitäten ein Ausgleich innerhalb Deutschlands auch unter komplexen Rahmenbedingungen bewältigt werden kann.“
Derweil will Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus nicht ausschließen, dass der gerade erst beschlossene Teil-Lockdown länger als bis Ende November in Kraft bleibt. „Es ist der Plan, dass wir zum Dezember lockern. Garantieren kann das niemand“, sagte er. „Fakt ist aber: Ohne etwas zu tun, werden wir sicher keinen guten Dezember haben. Wir müssen kämpfen.“ Auch der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte eine Verlängerung zuvor nicht ausgeschlossen.
Das Coronavirus sei „nichts, was man auf dem Reißbrett oder auf lange Zeit planen kann“, sagte Kanzleramtsminister Helge Braun der Bild-Zeitung. „Eine solche Pandemie ist eine Naturkatastrophe. Sie verändert ihr Gesicht ständig. Deshalb ist es sehr, sehr schwer, längerfristige Vorhersagen zu machen.“
Ab Montag sollen wegen der stark steigenden Infektionszahlen für den ganzen Monat November die einschneidendsten Maßnahmen seit dem großen Stillstand im Frühjahr greifen. Die Zahl der Menschen, die in privaten Räumen und in der Öffentlichkeit zusammenkommen dürfen, wird streng begrenzt. Schulen, Kitas und der Einzelhandel bleiben anders als im Frühjahr geöffnet. Restaurants, Bars, Kinos, Museen, Theater, Bäder und andere Freizeiteinrichtungen müssen jedoch schließen.
Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.
Dieser Teil-Lockdown wurde am Mittwoch von Bund und Ländern beschlossen. In einigen Bundesländern wurden die Beschlüsse bereits ausgestaltet und in Landesverordnungen gegossen. Andere wollen erst im Laufe des Wochenendes bestimmen, wie die verschärften Regelungen konkret umgesetzt werden. In einem Schreiben der Bundesregierung an die Länderchefs hieß es am Freitag: „Würden keine oder weniger einschneidende Maßnahmen getroffen, würde sich das Infektionsgeschehen rasant weiter verschärfen.“
Unterschrieben ist der Brief von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Aus Sicht der Bundesregierung ermöglichen die Vorgaben des Bund-Länder-Beschlusses vom Mittwoch „in jedem Fall eine Umsetzung durch Verordnungen der Länder in verfassungsrechtlich zulässiger Weise“. „Sie beachten insbesondere die Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.“
Juristen rechnen jedoch mit einer Klagewelle gegen die angekündigten Schließungen. Am Berliner Verwaltungsgericht sind bereits die ersten Eilanträge eingegangen. In welchem Umfang es wegen der geplanten Grundrechtseingriffe zu Rechtsschutzverfahren kommen werde, sei derzeit noch nicht verlässlich zu prognostizieren, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Robert Seegmüller, der Rheinischen Post.
Die neuen Corona-Schnelltests sollten aus Sicht von Patientenschützern auch genutzt werden, um Sterbenden und Angehörigen einen gemeinsamen Abschied zu ermöglichen. „Niemals darf es erneut dazu kommen, dass sie voneinander isoliert und allein gelassen werden“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Bund und Länder seien gefordert, ausreichend Schnelltests für Menschen in der letzten Lebenszeit, Angehörige und Begleiter wie Seelsorger oder Hospizhelfer bereitzustellen. Der Trauermonat November müsse Mahnung dazu sein.
Die FDP will erreichen, dass nicht nur medizinisches Fachpersonal die Schnelltests durchführen soll. „Die Durchführung der Schnelltests kann nicht noch zusätzlich von den Pflegefachkräften übernommen werden“, sagte die pflegepolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Westig, der „Welt“. Bei entsprechender Schulung sollten zusätzliche, geeignete Personen die Tests durchführen können.