Impfzubehör gesondert bestellen Alexandra Negt, 16.09.2021 12:59 Uhr
Ab Oktober ändert sich für Ärzt:innen der Bestellprozess des Impfzubehörs. Bislang wurden Spritzen, Kanülen und Kochsalz einfach der Bestellung beigelegt – ab Oktober soll dieses separat bestellt werden.
Das Bundesgesundheitsministerium will den Prozess der Auslieferung des Impfstoffzubehörs ändern. Per Allgemeinverfügung soll festgehalten werden, dass die Vials ab dem 4. Oktober nicht mehr gemeinsam mit den Spritzen und Kanülen ausgeliefert werden. Damit wird der Großhandel zukünftig nicht mehr mit der Bereitstellung des Impfzubehörs beauftragt sein.
Zwar werden die Kosten für das Besteck weiterhin vom Bund übernommen, bestellt werden muss es von den Vertrags- und Privatärzt:innen jedoch separat. Spritzen, Kanülen und auch isotonische Kochsalzlösung sollen nach Bedarf von der Praxis selbst bestellt werden. Details zur Art der Bestellung und Abrechnung stehen noch aus. Ebenfalls offen bleibt die Frage, ob die Praxen weiterhin Teilmengen beziehen dürfen, oder die Apotheke wie gewohnt nur ganze Kartons abgeben darf.
Am 27. September erhalten die Arztpraxen somit letztmalig Vials und Zubehör zusammen. Ab dem 4. Oktober erfolgt die getrennte Bestellung. Wichtig: Die Ärzt:innen müssen nicht Impfstoff und Zubehör parallel bestellen. Spritzen und Kanülen können voraussichtlich ohne zeitliche Bindung geordert werden. Die Auslieferung des Zubehörs soll in der Regel zwei Tage nach der Impfstoffauslieferung erfolgen, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).