Impfzertifikate: Reicht es, die Zweitimpfung einzutragen? APOTHEKE ADHOC, 14.06.2021 11:30 Uhr
Die Ausstellung digitaler Impfzertifikate in den Apotheken ruckelt zu Beginn gewaltig. Vor allem in den ersten Stunden nach Öffnung war das Portal überlastet, dann wurden auch noch die Passwortvorgaben geändert und nicht zuletzt sind auch während der Durchführung noch zentrale Fragen offen: Wie ist mit zwei erfolgten Impfungen umzugehen? Beide nacheinander eingeben oder reicht die zweite, die schließlich den vollen Impfschutz belegt? Die Abda ist sich auf Anfrage selbst nicht ganz sicher – hat aber eine klare Empfehlung.
Apothekeninhaber Sameh Salama hat sich vorbildlich vorbereitet: Direkt hinter dem Eingang zu seiner Kleo-Apotheke im Berliner Stadtteil Wedding hat er einen Tisch mit der Aufschrift „digitaler Impfpass“ aufgestellt, Schilder an Tür und Schaufenster weisen schon von außen darauf hin, dass seine Apotheke zu den ersten gehört, die den neuen Service anbietet. Auf dem Tisch steht neben Laptop und Drucker auch ein zweiter Bildschirm, der den Laptop-Screen spiegelt und den Kund:innen so die Möglichkeit gibt, seine Eingaben live mitzuverfolgen. Salama hat also alles richtig gemacht – doch es bringt nicht viel, denn das Portal will nicht, wie es soll.
Bei der Eingabe hängt sich die Maske ständig auf: Vor- und Nachname, Geburtsdatum – jede Eintragung dauert eine gefühlte Ewigkeit, weil immer wieder ein graues Fenster mit der Schrift „500 | INTERNER FEHLER“ erscheint. Kommt man über die Personendaten hinaus, ist der Kampf noch nicht durchstanden. Es folgt die Auswahl des Impfstoffs samt Impfdatum. Danach sollte das Auswahlfenster erscheinen, in dem angegeben wird, ob es sich um die Erst- oder die Zweitimpfung handelt – eigentlich. Das Feld bleibt grau. Immer wieder muss es Salama versuchen, immer wieder von vorn. Irgendwann hat er die Eingabemaske bezwungen – doch auch bei Anzeige des QR-Codes und Erstellen der PDF-Datei hakt es. Endlich hat er den ersten Code nach rund 20 Minuten gedruckt – um zu entdecken, dass das System den letzten Buchstanden des Nachnamens nicht erfasst hat. Vermutlich erschien das Fehlerfenster genau bei dessen Eingabe. Also alles nochmal von vorn.
So wie Salama erging es am Montagmorgen tausenden Apothekern. Dass das Portal seine Schwierigkeiten hat, dem Ansturm standzuhalten, ist nach Aussage der Abda keine Überraschung. „Der Run ist irre, sowohl patienten- als auch apothekenseitig sind die Zugriffszahlen auf das Portal sehr hoch. Deshalb ist es punktuell nicht zu erreichen oder zeigt Fehlermeldungen an“, erklärt ein Sprecher. „Das ist ein erwartetes und erwartbares Problem, das sich im Moment leider nicht ganz vermeiden lässt. Wir gehen aber davon aus, dass sich das bald egalisiert. Mit diesem Überlastungsphänomen am Anfang müssen wir leider leben.“
Den Apotheken hilft es akut natürlich nicht, auf Besserung hoffen zu können. Wie sie im Fall von Fehlermeldungen mit dem Portal umgehen sollen, wissen sie meist nicht. Auch Salama fühlt sich nur unzureichend informiert. Er habe sich am Freitag an den Berliner Apotheker-Verein (BAV) gewandt, um genauere Informationen zum Ablauf zu erhalten. Doch da sei ihm gesagt worden, dass der Verband auch nicht mehr wisse als seine Mitglieder, er habe vom DAV bisher auch nicht mehr Informationen erhalten. Für Salama ein Unding, wie er sagt. Die meisten Informationen habe er nicht vom DAV oder seinem Landesverband erhalten, sondern aus den Medien. „Wann es losgeht, habe ich zum Beispiel aus dem Radio erfahren, nicht von der Abda“, sagt er.
Hinzu kommt in all dem Stress auch noch eine Meldung, dass er sein Passwort ändern müsse – warum, das kann er sich in dem Moment nicht erklären. „Das war eine Anforderung aus dem dahinterliegenden System“, sagt die Abda. Es habe die datenschutzrechtliche Anforderung gegeben, die Passwörter sicherer zu machen. Statt wie bisher 8 müssen sie nun 15 Zeichen inklusive Sonderzeichen beinhalten. „Das sind Änderungen, die zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Dienstleister des Robert-Koch-Instituts, also IBM, besprochen wurden.“ Die Entscheidung sei am Freitag gefallen und noch am Freitagnachmittag kommuniziert worden, so der Abda-Sprecher. „Das ist natürlich sehr knapp, aber es dient der Sicherheit.“
Und selbst wenn alles funktioniert, sind da noch die Fragen der richtigen Durchführung, die anscheinend noch niemand beantworten kann – auch die Abda nicht. Wie ist zum Beispiel mit den beiden Impfungen umzugehen? Beide nacheinander eingeben oder reicht es, nur die Zweitimpfung zu digitalisieren? Je Vorgang kann nur ein QR-Code für eine Impfung generiert werden. Die Logik gebietet schließlich, dass eine Zweit- automatisch eine vorher erfolgte Erstimpfung voraussetzt. Allerdings ist das Honorar auch einzeln geregelt. Die Abda empfiehlt deshalb, beide Impfungen einzeln einzutragen – sonst könnte es passieren, dass man nur die Vergütung der Zweitimpfung erhält. „Nach der Logik der Vergütungssystematik sollte man am besten immer die gesamte Imfpdokumentation abbilden“, so der Abda-Sprecher. Auch solche offenen Fragen sind der mangelnden Vorbereitungszeit geschuldet. „Alles daran war kurzfristig und so ein Verfahren ist alles andere als trivial“, heißt es dazu von der Abda. „Das Entscheidende ist aber, dass wir diese Punktlandung geschafft haben, das System funktioniert und die Apotheken das Angebot gleich am ersten Tag machen können.“