Bestellung nur per Fax oder Mail

Impfwoche: Sonderkontingent beim Großhandel

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Berlin -

Um die Impfquote zu erhöhen, planen Bund und Länder vom 13. bis 19. September (KW 37) eine deutschlandweite Aktionswoche. Unter dem Motto #HierWirdGeimpft soll für Impfungen geworben werden; außerdem sollen mit niedrigschwelligen Impfaktionen Menschen erreicht werden, die keinen festen Hausarzt und keine feste Hausärztin haben oder für die ein Termin in der Praxis zu aufwendig ist.

Aufgrund der Aktionswoche kann es auch zu einer erhöhten Nachfrage nach Impfungen in den Arztpraxen kommen. Ärzt:innen sollten dies laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bei der nächsten Impfstoffbestellung berücksichtigen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird dem Großhandel ein Sonderkontingent der Impfstoffe Comirnaty (Biontech), Vaxzevria (AstraZeneca) und Covid-19-Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) zur Verfügung stellen. Aus diesem Vorrat können die Praxen für die Aktionswoche kurzfristig Impfstoff nachbestellen. Dabei muss ein gesondertes Formular Muster 16 verwendet werden, das mit einem Vermerk wie „Aktionswoche Impfen KW 37“ oder „Sonderimpfaktion KW 37“ gekennzeichnet ist.

Die Auslieferung soll innerhalb von drei Werktagen über die Apotheken an die Arztpraxen erfolgen. Damit der Großhandel unterscheiden kann, ob welche Bestellung es sich handelt, sind Extrabestellungen nicht über MSV3, sondern ausschließlich per Fax oder E-Mail möglich. Allerdings können Bestellungen mehrerer Ärzt:innen zusammen übermittelt werden, sofern jeder Auftrag separat ausgewiesen wird.

Im Vorfeld der Aktionswoche wird das BMG außerdem ein digitales Mitmachpaket zur Verfügung stellen und eine Website mit allen Informationen freischalten.

Stichtag für die reguläre Impfstoffbestellung für die Woche vom 13. bis 19. September ist der kommende Dienstag. Weiterhin stehen die Impfstoffe von Biontech, AstraZeneca und Johnson & Johnson zur Verfügung. Wann der Impfstoff von Moderna an die Praxen ausgeliefert wird, ist immer noch unklar. Wie schon in dieser Woche muss nicht mehr zwischen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung unterschieden werden. Die Ärzt:innen geben auf dem Rezept lediglich an, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff für die Woche benötigen. Auch eventuelle Auffrischimpfungen sollen die Praxen einplanen, da diese ab September möglich sein sollen, wie das BMG laut KBV nochmals bestätigte.

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