Bayern will schon am 1. April mit dem Impfen gegen das Corona-Virus bei Hausärzten beginnen. Der Freistaat sei in dieser Angelegenheit mit den Ärzte-Organisationen im Gespräch, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. In anderen Ländern wird es etwas länger dauern. Und überall wartet man auf Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Das Impfen solle zunächst mit 1500 Hausarztpraxen aufgenommen werden. Man wolle keinen Tag verstreichen und ein Zeichen setzen, sagte Holetschek. Das Vertrauensverhältnis von Hausärzten und Patienten solle auch zu einer größeren Akzeptanz des Impfstoffs von AstraZeneca führen.
Zum 1. April soll das bayerische Impfbündnis starten, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat auch in Arztpraxen impfen lassen können. Zum bayerischen Impfbündnis gehören die niedergelassenen Ärzte und Apotheker sowie die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Impfzentren. Die Impfstrategie bekomme damit eine zweite Säule, so Holetschek: Insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen sollten über die Praxis besser erreicht werden; außerdem wolle man frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Hierzu stünden 6000 Ärzte bereit. „Damit kann sukzessive erhebliche Steigerung der Impfkapazitäten erzielt werden. Die Belieferung der Arztpraxen soll über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken erfolgen. Der Großhandel erhält die Lieferungen aus dem Zentrallager des Bundes oder vom Hersteller.“
Details dazu gibt es immer noch nicht. Bei der KV geht man davon aus, dass man rechtzeitig über Bestell- und Lieferwege informiert wird. Das Gesundheitsministerium wartet wiederum auf Ansagen aus Berlin: „Die Arztpraxen sollen so bald wie möglich den Impfstoff über die Apotheken beziehen. Dafür wird der Impfstoff an den pharmazeutischen Großhandel wie im Regelsystem geliefert. Für eine ausreichende und ausgewogene Belieferung von Arztpraxen über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken sind auf Bundesebene die Rahmenbedingungen zu setzen. Die Details sollen in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt werden und sind auch derzeit Gegenstand von Beratungen auf Bund-Länder-Ebene.“
In Schleswig-Holstein sollen sich Arztpraxen ab 6. April an den Schutzimpfungen beteiligen. In rund 1500 Praxen sollen zunächst besonders immobile Patienten geimpft werden. Die Impfungen sollten so schnell wie möglich ins Regelsystem überführt werden, teilte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) mit. „Allerdings werden wir die Vorteile dieses flexiblen Systems erst ausschöpfen können, wenn ausreichend Impfstoff verfügbar sein wird.“ Die 28 Impfzentren in Schleswig-Holstein blieben daher vorerst eine wichtige Säule der schleswig-holsteinischen Impfkampagne.
Patienten sollten sich nicht selbst mit einer Terminanfrage an ihren Arzt wenden, um eine telefonische Überlastung der Praxen zu
vermeiden, teilte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Monika Schliffke, mit. Anfangs sei
davon auszugehen, dass jede Praxis nur etwa 20 Impfdosen pro Woche erhalten werde.
Auch in Nordrhein-Westfalen ist der Impfstart für den 6. April vorgesehen, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein in einem Schreiben an niedergelassene Ärzte mitteilte. Ursprünglich haben man den kommenden Montag (29. März) angepeilt, doch das Gesundheitsministerium habe über Liefereinschränkungen bei AstraZeneca informiert: In der laufenden 12. Kalenderwoche werde NRW statt der geplanten 144.000 nur 43.200 Dosen bekommen, hatte eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums am Dienstag mitgeteilt.
In den Praxen von Hausärzten und Gynäkologen sollen vor allem unter 70-Jährige mit Vorerkrankungen und Begleitpersonen von Schwangeren geimpft werden. Die KV Nordrhein verspricht sich von den Impfungen in Praxen einen deutlichen Fortschritt. Mehr als 500.000 Impfungen pro Woche seien möglich, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe, hatte KV-Nordrhein-Chef Frank Bergmann vergangenen Freitag erklärt.
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