In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland ist am 1. November Feiertag. Die Impfstoffe werden dadurch erst am Dienstag und nicht wie gewohnt am Montag an die Apotheken ausgeliefert. Apotheken sollten Kontakt zu ihrem Großhandel aufnehmen und die Ärzt:innen informieren.
Bestellt wird bereits am 19. Oktober. Gemäß der neuen Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) können Apotheken seit Oktober nicht nur Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt:innen, sondern auch neue Leistungserbringer wie Impfzentren, Impfteams und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes beliefern. Zur Verfügung stehen alle vier zugelassenen Impfstoffe – aktuell ohne Mengenbegrenzung. Die Vergütung unterliegt Staffelpreisen. Bislang galten diese nur für die Belieferung von Betriebsärzt:innen. Laut neuer ImpfV gelten sie ab sofort auch für weitere Bereiche:
Die Staffelpreise gliedern sich wie folgt auf:
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