Bereitstellungsverträge

Impfstoffe bis 2029: Die Vertragsdetails Patrick Pehl, 16.06.2022 14:57 Uhr

Der Bund sichert sich Produktionskapazitäten bei Impfstoffherstellern. Foto: BMG/Xander Heinl (photothek)
Berlin - 

Fünf Impfstoffhersteller wurden verpflichtet, Produktionskapazitäten aufrechtzuerhalten, um im Falle einer neuen Pandemie schnell handlungsfähig zu sein. Im März gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt, dass Mittel in Milliardenhöhe bereitstünden, äußerte sich aber auf mehrfache Nachfrage nicht zu den Details. Die hat nun die AfD über eine kleine Anfrage herausgefunden.

Der Bund hat Verträge mit fünf Herstellern geschlossen: Biontech, Curevac/GSK, Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT. Neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten umfassen die Verträge auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung. Die Verwaltung und das Management dieser Pandemiebereitschaftsverträge übernimmt nun das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und Therapeutika (ZEPAI). Vorgesehen sind Audits und Inspektionen bei den Vertragspartnern, um die Einhaltung der in den Pandemiebereitschaftsverträgen vorgesehenen vertraglichen Pflichten zu überprüfen.

Konkret müssen die Vertragspartner sicherstellen, dass

  • die vorgehaltenen Herstellungskapazitäten für eine Jahresgesamtmenge von mindestens 80 Millionen Impfstoffdosen ausreichen
  • Kernprozesse der Herstellung in ihren eigenen Produktionsstätten in Deutschland stattfinden
  • sehr kritische und kritische Zulieferprodukte über ein Liefernetzwerk innerhalb Deutschlands beziehungsweise der EU oder eigene Lagerhaltung abgesichert werden
  • im Abruffall ein Beginn der Belieferung des Bundes mit Impfstoff ab dem vierten Monat nach Abruf erreicht werden kann – bei allen Folgeabrufen eines Impfstoffs, den der Vertragspartner bereits zuvor hergestellt und geliefert hat, muss die Herstellungskapazität so früh wie möglich hochgefahren und der Impfstoff schnellstmöglich geliefert werden

Vorrangig geht es um Impfstoffe gegen das Coronavirus, jedoch müssen die Firmen auch Vakzine gegen andere Viren und biologische Gefahren liefern. „Sie dienen der Vorsorge für den Fall einer Pandemie oder eines anderen öffentlichen Gesundheitsnotstands, bei dem ein dringender Bedarf an Impfstoffen besteht. Die Pandemiebereitschaftsverträge decken die Reservierung von unterschiedlichen Impfstoffen verschiedener Technologien ab (mRNA-Impfstoffe, Proteinimpfstoffe und Vektorimpfstoffe), damit der Bund die Möglichkeit hat, so schnell wie möglich einen wirksamen Impfstoff zur nationalen Verimpfung zur Verfügung zu stellen.“

Auslieferung nach Zulassung

Der Bund kann einen verfügbaren Impfstoff auswählen, „dessen klinische Entwicklung entweder bereits erfolgreich abgeschlossen ist und für den eine Arzneimittelzulassung von der zuständigen Behörde erteilt wurde oder aber einen solchen, der für seine weitere präklinische und klinische Entwicklung identifiziert und ausgewählt wurde, um eine Arzneimittelzulassung als wirksames und sicheres Arzneimittel zu erhalten“. „Der Vertragspartner muss in letzterem Fall die Arzneimittelzulassung anstreben“, heißt es dazu.

Die Lieferung von Impfstoffdosen an den Bund erfolgt erst nach Zulassung des entsprechenden Impfstoffes. Wird diese nicht rechtzeitig erteilt, endet die Herstellungsphase und der Vertrag tritt wieder in die Bereitschaftsphase ein. „Die laufende Herstellung wird schnellstmöglich eingestellt. Für den weiteren Umgang mit beziehungsweise die eventuelle Vernichtung von bereits hergestellten Dosen sind vertragliche Vorkehrungen getroffen worden; hierüber wird im Einzelfall entschieden.“ Sofern die beschafften Impfstoffe nicht verimpft werden können, „wird über deren Verwendung situativ zu entscheiden sein“.

Die Höchstmenge sämtlicher Lieferabrufe innerhalb eines Jahres darf 400 Millionen Impfstoffdosen je Vertragspartner nicht überschreiten. Bei Erstabruf muss der Bund mindestens 40 Millionen Dosen abnehmen. „Da nicht absehbar ist, ob, wann, in welcher Höhe und zu welchem Preis Abrufe erfolgen werden, sind die voraussichtlichen Kosten nicht bezifferbar.“

Sieben Tranchen

Der Bundestag genehmigte Mittel im Volumen bis zu 2,86 Milliarden Euro. Die Pandemiebereitschaftsverträge teilen sich in sieben Tranchen wie folgt auf:

  • 2023 bis zu 156 Millionen Euro
  • 2024 bis zu 544 Millionen Euro
  • 2025 bis zu 604 Millionen Euro
  • 2026 bis zu 604 Millionen Euro
  • 2027 bis zu 563 Millionen Euro
  • 2028 bis zu 326 Millionen Euro
  • 2029 bis zu 59 Millionen Euro

Im März hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärt, dass die Bundesregierung mit den Verträgen die Kapazitäten für die Bevorratung mit Impfstoffen schaffen würde: Man habe „die Lehren aus der Corona-Pandemie“ gezogen, so Habeck. Eine Pandemie lasse sich am besten mit „weitsichtiger Planung und ausreichend Ressourcen“ bekämpfen, ergänzte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).