Keine Preisübernahme ins System

Impfstoffe: Automatische Korrektur durch Rechenzentren

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Berlin -

Die angepassten Preise für die Belieferung der Vertrags- und Privatärzt:innen mit Impfstoffen konnten nicht rechtzeitig ins System übernommen werden. Die Korrektur der Beträge übernehmen als Ausnahme die Rechenzentren selbst, informiert die Abda.

„Aufgrund der kurzfristigen Bekanntmachung der neuen CoronaImpfV konnten die neuen angepassten Preise (Vergütungspauschalen) im Monat Juni 2021 nicht rechtzeitig im Abda-Artikelstamm und damit in den Warenwirtschaftssystemen der Apotheke hinterlegt werden“, informiert die Abda. Zum 1. Juli gibt es Preisanpassungen bei der Belieferung der Vertrags- und Privatärzt:innen. „Im Abda-Artikelstamm sind im Juni 2021 noch die bisher bekannten preise (Vergütungspauschalen) hinterlegt.“

Die Gesamtvergütung für Großhandel und Apotheke betrug bis zum 31. Mai 21,28 Euro (brutto, kühl) beziehungsweise 23,54 Euro (brutto, tiefgekühlt) pro Vial. Ab Mai wurde der Betrag einheitlich auf 20,03 (brutto) gesenkt. Ab 1. Juli können 18,66 Euro (brutto) berechnet werden.

Vereinbarung mit Rechenzentren

Um diesem Versäumnis eine Lösung entgegenzubringen hat die Abda eine Ausnahmeregelung mit den Rechenzentren getroffen: „Die Abda und die Apothekenrechenzentren haben vereinbart, dass die Apothekenrechenzentren – ausnahmsweise – die Vergütungspauschalen der (Muster-16) Formulare (Abgabedatum Juni 2021) bei der Verarbeitung vom Apothekenrechenzentrum automatisch korrigieren.“ Durch diese Regelung sei sichergestellt, dass die korrekten angepassten Preise gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet werden. Die Apotheken müssen keine manuelle Korrektur der Preise vornehmen, es kann mit den im Warenwirtschaftssystem hinterlegten Preisen gearbeitet werden.

Gleiches gelte auch für Formulare von Vertragsärzt:innen mit dem Abgabedatum 31. Mai. „Auch diese werden von den Apothekenrechenzentren automatisch korrigiert“, so die Abda. Ab Juli sind die neuen Preise im System hinterlegt, sodass die Apotheken mit den korrekten Angaben arbeiten können. Die angepassten Preisberechnungen werden ab Juli hinterlegt – diese werden rückwirkend für den Monat Juni eingepflegt.

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