Ab dem 16. November können Arztpraxen die benötigen Corona-Impfstoffe wieder im wöchentlichen Rhythmus bestellen. Diese Änderung soll es den Ärzt:innen ermöglichen, rechtzeitig auf den steigenden Bedarf zu reagieren.
Im Juli wurde die Impfstoffbestellung auf einen Zwei-Wochen-Rhythmus umgestellt. Das Bestellintervall wurde an das der Betriebsärzt:innen angepasst. Auch die bevölkerungsbezogene Verteilung des Impfstoffes wurde auf eine bedarfsbezogene Grundlage umgestellt. Alle Ärzt:innen mussten 14 Tage im Voraus bestellen.
Durch die stagnierenden Impfzahlen war der Bedarf ausreichend gedeckt. Nun soll das Bestellintervall – aufgrund steigendem Bedarfs an Impfstoffen – erneut auf die Möglichkeit der wöchentlichen Impfstoffbestellung umgestellt werden.
Somit bestellen Praxen am 9. November letztmalig den Bedarf an Corona-Impfstoffen für die übernächste Woche (22. bis 26. November). Für diesen Zeitraum können mit der Bestellung am 16. November weitere benötigte Impfdosen nachgeordert werden. Ab da gilt erneut der Ein-Wochen-Rhythmus zwischen Bestellung und Lieferung.
Apotheken sollten die Arztpraxen gegebenenfalls darauf hinweisen, dass bei Auffrischimpfungen mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna nur 0,25 ml anstatt der normalerweise verimpften 0,5 ml benötigt werden. Aus einem Vial Spikevax lassen sich demnach 10 Impfdosen und 20 Auffrischimpfdosen entnehmen.
Arztpraxen müssen bei Spikevax kenntlich machen, ob es sich um eine Grundimmunisierung oder eine Auffrischimpfung handelt. Denn für 20 Dosen für eine Grundimmunisierung erhält die Praxis zwei Durchstechflaschen, bei 20 Auffrischimpfungen wird nur ein Vial ausgeliefert. Das genaue Vorgehen der Kennzeichnung steht noch nicht fest, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Beim beigelegten Impfzubehör ist unabhängig von der Art der Immunisierung bei elf Spritzen und elf Kanülen Schluss: Laut Abda kann der Mehrbedarf nach individueller Absprache über die Lieferapotheke bezogen werden.
Vaxzevria (AstraZeneca) kann letztmalig am 9. November bestellt werden. Es werden nur noch Chargen mit dem Verfall 30. November ausgeliefert.
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