Impfnachweise: Apotheker drohte DAV mit Schadensersatzklage Carolin Ciulli, 20.07.2021 10:03 Uhr
Der Start der Ausstellung der digitalen Impfnachweise durch Apotheken verlief mitunter holprig. Während einige zunächst keine QR-Codes generieren konnten, weil sie kein Mitglied eines Landesapothekerverbands waren, funktionierte es bei anderen aus unerklärlichen Gründen nicht. Ein Apotheker erwog sogar juristische Schritte.
Apotheker Hans-Jürgen Schweigle aus Magdeburg meldete sich zeitnah für die Ausstellung der Zertifikate an. „Ich habe es gleich gemacht, als es akut war und die technischen Möglichkeiten konkret wurden.“ Seit März war er Mitglied im Verband. Doch einen Zugang habe er nie vom Deutschen Apothekerverband (DAV) geschickt bekommen. Telefonisch jemanden zu erreichen, sei sehr schwer gewesen.
Der Apotheker probierte es dennoch und wartete auf seine Freischaltung. Die Zeit verging und er musste immer wieder Kund:innen vertrösten. „Man hat uns in der Luft hängen lassen“, sagt er. Als Ende Juni – während die Kolleg:innen bereits seit zwei Wochen digitale Impfnachweise erstellen konnten – immer noch nichts geschehen war, ging er zu einem Anwalt. Eine andere Möglichkeit sah Schweigle nicht mehr.
Er drohte dem DAV mit einer Schadensersatzklage in Höhe von 40.000 Euro. „Dann war der Code nach ein paar Tagen plötzlich da“, sagt er. Man habe ihm mitgeteilt, dass er den Zugang zu spät beantragt habe. „Aber wir haben uns eine Woche vor dem Start darum gekümmert, das kann nicht sein“, so Schweigle. Dass er juristische Schritte einleiten musste, sei sein letzter Ausweg gewesen. „Wenn wir nur eine Woche in Verzug gewesen wären, hätte ich gesagt, das ist ok, kann man nicht ändern.“ Aber drei Wochen ausgeschlossen zu sein sei „unsportlich“.
Auch andere Apotheker ärgerten sich bei der Beantragung des Zugangs zum DAV-Portal. Bei Dr. Uwe Riemer aus Hamburg etwa kam es wegen der verspäteten Freischaltung zu einem Umsatzverlust für einen Zeitraum von drei Wochen. „Wir haben mehrmals mit dem Verein gesprochen und uns bemüht“, sagt der Inhaber der Apogrün Apotheke in Schnelsen. „Es kam jedoch nie ein Feedback.“ Nachdem er eine „böse E-Mail“ geschrieben habe, hieß es, dass die Apotheke keinen Code bräuchte, weil er längst angemeldet gewesen sei.
Diese Information hätte der Apotheker gerne früher gehabt. „Wieso hat man mir das nicht gleich geantwortet?“, fragt er sich. Dem Apothekerverein will er keinen Vorwurf machen. „Dort hat man sich wirklich bemüht, aber auch keine Antwort erhalten.“ Er hätte sich allerdings wenigstens eine kurze Rückmeldung gewünscht, da er so völlig in der Luft gehangen sei. Dass er bereits angemeldet war, könne daran liegen, dass er seine Apotheke als Teststelle angemeldet habe. „Das kann ich mir nur so erklären“, sagt Riemer.
Anfang April habe er wegen der Anmeldung der Bürgertestung „zig Adressen“ angeschrieben. Bei der Abda habe er einen 15-stelligen Pin-Code angeben müssen. Dabei müsse es sich um die Anmeldung zum DAV-Portal gehandelt haben. „Auf diese Idee bin ich nicht gekommen“, so der Apotheker. Es sei zuletzt so viel los gewesen, dass er diesen Zusammenhang nicht wahrgenommen habe.
Die Mehrheit seiner Kund:innen hätten verständnisvoll auf die fehlende Serviceleistung reagiert. Die Apogrün Apotheke habe viele Stammkund:innen, die wiederkommen wollten, wenn die Ausstellung funktionierte. Es habe jedoch auch Anfragen gegeben, die zeitlich dringend gewesen seien, etwa wegen einer Auslandsreise. „Für mich war es ein erheblicher Imageschaden“, sagt Riemer. „Irgendwann wird es peinlich, wenn man immer wieder vertrösten muss. Dazu kommt der finanzielle Schaden.“