Sonderfall bei Zertifikaten

Impfnachweis für US-Soldaten

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Berlin -

Die Technik zum Ausstellen der digitalen Impfnachweise lief auch in Woche 2 nicht reibungslos, viele Apotheker:innen warten auf Antworten – oder teilweise sogar noch auf Anschluss. Dafür sind bereits einige Spezialfragen geklärt. Etwa die, wie mit Impfzertifikaten für US-Militärangehörige umzugehen ist. Die Abda hat entsprechende Vorgaben in ihren Leitfaden aufgenommen.

Grundsätzlich sind demnach in der EU stationierte US-Militärangehörige bei der Ausstellung der Zertifikate genauso zu behandeln wie EU-Bürger. Die entsprechende EU-Verordnung gilt zwar erst ab 1. Juli; die Vorgaben sollen aber laut der deutschen Gesetzesbegründung auch bereits jetzt berücksichtigt werden.

Doch die von den Soldaten vorgelegten Impfnachweise weisen einige Besonderheiten auf. Die Abda gibt daher Empfehlungen zur ordnungsgemäßen Authentizitätsprüfung der Dokumente in der Apotheke, Grundlage sind Hinweise des Landesinnenministeriums Rheinland-Pfalz und der US-Streitkräfte.

Die Impfausweise wurden – zusammen mit den Impfstoffen – durch die Centers for Disease Control (CDC) über das US-Verteidigungsministerium an die militärischen Einrichtungen geliefert. Bei der Impfung werden demnach folgende Angaben eingetragen:

  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum
  • Patientennummer oder die vom US-Verteidigungsministeriums vergebene Identifikationsnummer
  • Impfstoff
  • Chargennummer
  • Impfdatum
  • Impfzentrum

Zu beachten ist laut Abda neben der Schreibweise des Datums (Monat/Tag/Jahr) vor allem die Tatsache, dass mitunter die Arztunterschrift fehlt. Dies sei von der US-Armee offiziell bestätigt worden und führt nach Rechtsauffassung der Abda daher nicht dazu, dass die Authentizität eines solchen Nachweises bezweifelt werden muss.

Das US-Militär impft in Deutschland ausschließlich mit den Impfstoffen von Moderna, Pfizer/Biontech und Janssen.

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