Impfaktionswoche sorgt für Verwirrung Alexandra Negt, 03.09.2021 08:58 Uhr
Bund und Länder haben in der Kalenderwoche 37 eine deutschlandweite Aktionswoche zum Impfen geplant. Um die Impfquote zu erhöhen, soll unter dem Motto #HierWirdGeimpft für die Immunisierung geworben werden. Bei den Bestellungen scheint es aber zu Missverständnissen gekommen zu sein – Ärzt:innen können für den Zeitraum vom 13. bis 19. September einmalig kurzfristig Impfstoff nachbestellen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt dem Großhandel ein Sonderkontingent der Impfstoffe, mit Ausnahme des mRNA-Impfstoffes von Moderna, zur Verfügung. Aus diesem Vorrat können die Praxen dann für die Aktionswoche kurzfristig Impfstoff nachbestellen. Wichtig: Für die Bestellung muss ein gesondertes Muster-16-Formular verwendet werden. Dieses sollte mit einem entsprechenden Hinweis wie „Aktionswoche Impfen KW 37“ oder „Sonderimpfaktion KW 37“ gekennzeichnet sein.
Da es in einigen Apotheken wohl zu Missverständnissen bei der Bestellung gekommen ist, informiert der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Rundschreiben erneut über das Vorgehen: Ärzt:innen, die bei ihrer letzten Impfstoffbestellung (31. August) die Kontingente für die Aktionswoche nicht berücksichtigt haben, können noch kurzfristig nachbestellen. Diese Ausnahme ist einmalig. Bestellt werden kann – für eine Auslieferung am Montag den 13. September – bis Dienstag, den 7. September 12 Uhr. Die Apotheke übermittelt die Bestellungen dann zwischen 15 und 18 Uhr an den Großhandel. Die Impfstoffe werden am Montag den 13. September ausgeliefert.
Bestellen per Fax oder Mail
Abweichend zu den regulären Bestellungen erfolgt die Bestellung für die Aktionswoche per Fax oder Mail. Es können Bestellungen von mehreren Ärzt:innen in einem Fax oder einer Mail versendet werden, es muss jedoch eine Trennung nach Aufträgen erfolgen. Auch Bestellungen, die nach dem 7. September eingehen, können noch berücksichtigt werden – eine Auslieferung am Montag den 13. September kann dann jedoch nicht garantiert werden. „Alle weiteren, nach Dienstag, 7. September 2021, eingehenden ärztlichen Sonderverordnungen für die Impfaktionswoche müssen spätestens Montag, 13. September 2021, in der Apotheke vorliegen, damit der Impfstoff noch am selben Tag bis 18 Uhr beim pharmazeutischen Großhandel bestellt und bis Freitag, 17. September 2021, ausgeliefert werden kann“, informiert der DAV.