Hygienemaßnahmen: Isolation und Schutzausrüstung APOTHEKE ADHOC, 14.03.2020 09:51 Uhr
Bei schweren Verläufen von Covid-19 ist eine intensivmedizinische Behandlung notwendig. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) hat zusammen mit verschiedenen anderen Gesellschaften nun Empfehlungen für den Umgang mit Covid-19-Patienten herausgegeben.
Leitfaden für Intensiv-Personal
Die Empfehlungen richten sich vor allem an das Personal auf Intensivstationen. Neben zahlreichen Empfehlungen zu Diagnostik, Krankheitsbild, Labor, Bildgebung und Therapie werden jedoch auch einige Angaben zur Unterbringung und Hygienemaßnahmen gemacht.
Isolierzimmer und Kohortenisolation
So soll die Unterbringung von Covid-19-Patienten vorzugsweise einzeln in einem Isolierzimmer, idealerweise mit Schleuse oder Vorraum erfolgen. Im Fall einer ausgeprägten Pandemie sollte eine Kohortenisolation angestrebt werden. Zugang zum Patienten soll nur geschultes Personal zur Versorgung des Patienten haben. Dieses sollte möglichst von der Versorgung anderer Patienten freigestellt werden. Außerdem ist die Zahl der Personen, die das Zimmer betreten, auf ein Minimum zu reduzieren und gegebenenfalls ein Besuchsverbot zu erteilen.
Konsequente Basishygiene erforderlich
Im Zuge der Versorgung ist auf eine konsequente Umsetzung der Basishygiene zu achten. Außerdem muss persönliche Schutzausrüstung bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske FFP2 oder FFP3 und Schutzbrille angelegt werden. Dies gilt besonders bei Tätigkeiten, die die Entstehung von Aerosolen fördern – wie Bronchoskopie oder Absaugen. Die Empfehlungen weisen erneut auf den korrekten Sitz der Schutzausrüstung hin – insbesondere einem Dichtsitz der Maske.
Lageangepasste Maßnahmebündel
In Bezug auf konkrete Empfehlungen zu den notwendigen Hygienemaßnahmen inklusive räumlicher Unterbringung, Personalschutzmaßnahmen, Desinfektion, Reinigung, Abfallentsorgung und Krankentransport verweist die DGIIN auf die weiteren Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Festlegung von Maßnahmenbündeln sollte demnach für jede medizinische Einrichtung lageangepasst durch ein Expertengremium erfolgen.
Desinfektionsmittel: Begrenzt viruzid, viruzid und viruzid plus
Dem RKI zufolge erfolgen Übertragungen insbesondere bei engem ungeschütztem Kontakt zwischen Menschen beispielsweise im häuslichen oder medizinisch pflegerischen Bereich. Die Hygienemaßnahmen sind daher unerlässlich: Zur Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid" oder erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie „begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" zu verwenden.
Die Dauer dieser Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund noch nicht ausreichender Daten über die Dauer der Erregerausscheidung bei nicht mehr symptomatischen Personen unklar. Eine abschließende Empfehlung zur Beendigung der Maßnahmen nach Abklingen der Symptomatik sollte daher derzeit als individuelle Einzel-Entscheidung getroffen werden.